KBV-Informationsschreiben zu COVID-19-Impfstoffen

Ärzte sollen ab der kommenden Woche impfstoffspezifisch bestellen

Berlin - 15.04.2021, 09:15 Uhr

Ab der kommenden Woche sollen Ärzt:innen impfstoffspezifisch ordern, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert. (Foto: IMAGO / Jochen Eckel)

Ab der kommenden Woche sollen Ärzt:innen impfstoffspezifisch ordern, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert. (Foto: IMAGO / Jochen Eckel)


Während das Bundesgesundheitsministerium Anfang der Woche noch auf den Tisch hauen musste und Ärzt:innen, die COVID-19-Impfstoffe  nicht generisch verordnen wollten, mit einer Sperre drohte, ist bei der Bestellung in der kommenden Woche wieder alles anders: Dann sollen Vertragsärzt:innen impfstoffspezifisch ordern, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert.

Kommende Woche bestellen die Apotheken in Deutschland bereits zum vierten Mal COVID-19-Impfstoffe für die Arztpraxen. Von Routine kann allerdings noch keine Rede sein: Erneut ändern sich die Modalitäten. Während die Ärzt:innen bisher streng generisch ordern mussten, sollen sie dann impfstoffspezifisch bestellen. Darüber informiert jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Eine Umstellung von der generischen hin zur impfstoffspezifischen Bestellung war allerdings von Anfang an geplant. Darüber hatte auch die ABDA Ende März informiert.

„Damit die Praxen angepasst an ihr Patientenklientel Impstoff bestellen können, erfolgt die Bestellung ab sofort impfstoffspezifisch – erstmals für die Woche vom 26. April bis 2. Mai (Bestellung bis zum 20. April, 12 Uhr)“, schreibt die KBV in einer Praxisinformation. „Das heißt: Ärzte geben auf dem Rezept den Impfstoffnamen und die jeweilige Anzahl der Dosen an.“ Den STIKO-Empfehlungen entsprechend, insbesondere zum Alter der Patienten, sollen jedoch weiterhin beide Impfstoffe bestellt und verimpft werden, heißt es weiter.

Auf das Rezept sollen Ärzt:innen demnach den Impfstoffnamen und die Anzahl der Dosen plus Impfzubehör schreiben. Eine Bestellung könnte dann so lauten:

18 Impfstoffdosen Comirnaty® plus erforderliches Impfzubehör und 10 Impfstoffdosen Vaxzevria® plus erforderliches Impfzubehör

Sollten Ärzt:innen bereits Impfstoff für Zweitimpfungen benötigen, ist ein Vermerk auf dem Rezept erwünscht. „Damit soll erreicht werden, dass Sie für die Zweitimpfungen so viele Dosen erhalten wie Sie benötigen“, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Als Kostenträger ist das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 100038825 anzugeben. Für die Bestellung von Impfstoff und Impfzubehör sind die Vertragsärzt:innen angehalten, weiterhin das Muster-16-Formular zu nutzen.

Zulässig sind 18 bis maximal 30 Dosen COVID-19-Impfstoff Comirnaty® von Biontech/Pfizer pro Vertragsarzt plus 10 bis maximal 50 Dosen COVID-19-Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca. „Bitte beachten Sie, dass sich durch die Bestellung nur eines Impfstoffs die Liefermenge für den jeweiligen Impfstoff nicht erhöht“, betont die KBV. Ärzt:innen erhalten den Angaben zufolge in der darauffolgenden Impfwoche mindestens drei Vials Biontech/Pfizer mit jeweils sechs Dosen, also mindestens 18 Dosen, und voraussichtlich wenigstens ein Vial von AstraZeneca mit insgesamt zehn Dosen.

Das passende Impfzubehör (Kanülen, Spritzen und sofern nötig, NaCl-Lösung) wird laut KBV weiterhin mitgeliefert. Die Angabe „plus Impfzubehör“ auf dem Rezept reicht demnach aus. 

Für die Impfwoche vom 26. April bis 2. Mai stellt der Bund voraussichtlich rund 1,5 Millionen Impfstoffdosen für die Praxen zur Verfügung, davon etwa drei Viertel Biontech/Pfizer und ein Viertel AstraZeneca. Wie die Bestellung dauerhaft erfolgen soll, werde aktuell noch mit dem Bundesgesundheitsministerium abgestimmt.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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