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BPHD nimmt Stellung
Konkrete Lösungen für pharmazeutische Dienstleistungen
Ärzte und Apotheker sollen Initiieren dürfen
Pharmazeutische Dienstleistungen sollten laut BPhD einerseits nach Zeitaufwand und andererseits danach eingeteilt werden, ob Zusatzqualifikationen nötig sind. Pharmazeutische Dienstleistungen wie Blutdruckmessen und die Einweisung zur Anwendung von Inhalatoren könnten ohne Zusatzqualifikationen erbracht werden, anders als etwa Impfungen, die Apotheker:innen nur nach einer Weiterbildung anbieten können.
Außerdem fordern die Studierenden, auch PTA an den Diskussionen zu beteiligen, da auch sie viele Tätigkeiten durchführen und damit Apotheker:innen entlasten können.
Patientenbedürfnisse berücksichtigen
Wenn über die konkreten Leistungen verhandelt wird, sollte in Zukunft neben dem DAV und dem GKV-Spitzenverband auch die Meinung von Patientenvertretungen zu Rate gezogen werden, meinen die angehenden Apotheker. Die Dienstleistungen sollten sich an den Bedürfnissen der Patienten orientieren.
Nach Ansicht des BPhD sollten sowohl Apotheker:innen als auch Ärzt:innen pharmazeutische Dienstleistungen initiieren bzw. „verschreiben“ können. Medizinische und pharmazeutische Angebote würden sich ergänzen, zudem wachse in der breiten Bevölkerung die Akzeptanz und das Wissen, dass es die Angebote gibt. Indem bedarfsgerechte und zukunftsorientierte pharmazeutische Dienstleistungen in die Praxis gelangen, „folgt die Apotheke den Ansprüchen einer sich verändernden Gesellschaft und positioniert sich noch klarer als elementarer Teil des Gesundheitssystems“, so der BPhD.
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