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Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
ABDA fordert Vergütung pro Dosis statt pro Vial
Abrechnung lieber monatlich als quartalsweise
Die Abrechnung der Apotheken soll laut Verordnungsentwurf gegenüber den von ihnen beauftragten Rechenzentren quartalweise geschehen. Dies schließt auch den an den pharmazeutischen Großhandel weiterzuleitenden Vergütungsanteil mit ein. Die ABDA fordert allerdings eine monatliche Abrechnung. Denn auch die Rechnungslegung des pharmazeutischen Großhandels gegenüber den Apotheken erfolge üblicherweise monatlich, argumentiert sie, für die Abrechnung der Corona-Impfstoffe müssten dann Sonderabsprachen getroffen werden.
Vorfinanzierung nicht zumutbar
Von Bedeutung sei zudem, dass nach einer Anfangsphase mit vergleichsweise geringen Impfstoffliefermengen im weiteren Verlauf des Jahres von hohen Impfstoffumsätzen im Bereich der ambulanten Versorgung ausgegangen werden könne. Dann würden bei den Apotheken im Laufe eines Quartals hohe Vergütungsforderungen entstehen, diese vorzufinanzieren den Apotheken nicht zugemutet werden könne. Überdies erfolge auch die Abrechnung mit den Rechenzentren monatlich – auch hier müssten die Apotheken bei einer quartalsweisen Abrechnung von etablierten Prozessen abweichen.
Weiterhin soll der Großhandel für die Abgabe von Impfzubehör an Apotheken zusätzlich eine fixe Vergütung bekommen. Der ABDA ist „unklar, was Anknüpfungspunkt für den Vergütungsanspruch ist und wie die Vergütung konkret berechnet werden soll (z.B. pro Dosis oder pro Durchstechflasche)“. Die Apotheken benötigten insoweit Klarheit, da sie nach der Verordnung auch diese Großhandelsvergütung abrechnen sollen.
Vergütung für Beschaffung, Lieferung und Abrechnung des Impfzubehörs
Auch wünscht sich die ABDA für die Apotheken ebenfalls eine Regelung für die Erstattung der Kosten des Impfzubehörs und – ähnlich wie beim Großhandel – eine Vergütung für die Leistungen der Apotheken bei der Beschaffung, Lieferung und Abrechnung dieses Zubehörs.
Zudem hat die ABDA noch einige andere Anregungen. So heißt es im Referentenentwurf, dass „Arztpraxen und Betriebsärzte“ von Apotheken mit Impfstoffen beliefert werden. „Der Begriff der ‚Arztpraxis‘ ist aus unserer Sicht unbedingt konkretisierungsbedürftig“, heißt es in der Stellungnahme. „Dies ist von besonderer Bedeutung dafür, dass Apotheken beurteilen können, wann und in welchem Umfang sie berechtigt sind, die bei ihnen eingehenden ärztlichen Verschreibungen zu beliefern“.
Die gesamte ABDA-Stellungnahme finden Sie hier zum Herunterladen.
1 Kommentar
Vergütung
von Thomas Bsonek am 27.03.2021 um 15:24 Uhr
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