Änderung der Coronavirus-Impfverordnung

ABDA fordert Vergütung pro Dosis statt pro Vial

Berlin - 26.03.2021, 17:55 Uhr

Wegen der anstehenden Impfungen in Arztpraxen wird die Coronavirus-Impfverordnung angepasst. Die ABDA hat nun eine Stellungnahme vorgelegt.  (Foto: IMAGO / CTK Photo)

Wegen der anstehenden Impfungen in Arztpraxen wird die Coronavirus-Impfverordnung angepasst. Die ABDA hat nun eine Stellungnahme vorgelegt.  (Foto: IMAGO / CTK Photo)


Abrechnung lieber monatlich als quartalsweise

Die Abrechnung der Apotheken soll laut Verordnungsentwurf gegenüber den von ihnen beauftragten Rechenzentren quartalweise geschehen. Dies schließt auch den an den pharmazeutischen Großhandel weiterzuleitenden Vergütungsanteil mit ein. Die ABDA fordert allerdings eine monatliche Abrechnung. Denn auch die Rechnungslegung des pharmazeutischen Großhandels gegenüber den Apotheken erfolge üblicherweise monatlich, argumentiert sie, für die Abrechnung der Corona-Impfstoffe müssten dann Sonderabsprachen getroffen werden.

Vorfinanzierung nicht zumutbar

Von Bedeutung sei zudem, dass nach einer Anfangsphase mit vergleichsweise geringen Impfstoffliefermengen im weiteren Verlauf des Jahres von hohen Impfstoffumsätzen im Bereich der ambulanten Versorgung ausgegangen werden könne. Dann würden bei den Apotheken im Laufe eines Quartals hohe Vergütungsforderungen entstehen, diese vorzufinanzieren den Apotheken nicht zugemutet werden könne. Überdies erfolge auch die Abrechnung mit den Rechenzentren monatlich – auch hier müssten die Apotheken bei einer quartalsweisen Abrechnung von etablierten Prozessen abweichen.

Weiterhin soll der Großhandel für die Abgabe von Impfzubehör an Apotheken zusätzlich eine fixe Vergütung bekommen. Der ABDA ist „unklar, was Anknüpfungspunkt für den Vergütungsanspruch ist und wie die Vergütung konkret berechnet werden soll (z.B. pro Dosis oder pro Durchstechflasche)“. Die Apotheken benötigten insoweit Klarheit, da sie nach der Verordnung auch diese Großhandelsvergütung abrechnen sollen.

Vergütung für Beschaffung, Lieferung und Abrechnung des Impfzubehörs

Auch wünscht sich die ABDA für die Apotheken ebenfalls eine Regelung für die Erstattung der Kosten des Impfzubehörs und – ähnlich wie beim Großhandel – eine Vergütung für die Leistungen der Apotheken bei der Beschaffung, Lieferung und Abrechnung dieses Zubehörs.

Zudem hat die ABDA noch einige andere Anregungen. So heißt es im Referentenentwurf, dass „Arztpraxen und Betriebsärzte“ von Apotheken mit Impfstoffen beliefert werden. „Der Begriff der ‚Arztpraxis‘ ist aus unserer Sicht unbedingt konkretisierungsbedürftig“, heißt es in der Stellungnahme. „Dies ist von besonderer Bedeutung dafür, dass Apotheken beurteilen können, wann und in welchem Umfang sie berechtigt sind, die bei ihnen eingehenden ärztlichen Verschreibungen zu beliefern“.

Die gesamte ABDA-Stellungnahme finden Sie hier zum Herunterladen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Vergütung

von Thomas Bsonek am 27.03.2021 um 15:24 Uhr

Liebe ABDA!
Nachdem die Kommunikation bezüglich der Masken schon suboptimal gelaufen ist und eine Riesenchance vertan wurde, endlich essenzielle Fehlregulierungen zu korrigieren, erweckt die Stellungnahme bezüglich der Impfstoff-Vergütung nun schon wieder den Eindruck der raffgierigen Apotheker.
Es ist mir tatsächlich vollkommen wurscht, wieviele Vials in der Kühlbox sind, die ich dem Arzt bringe. Noch viel weniger kümmert es mich, ob der dann 5, 6 oder gar 7 Impfdosen daraus entnehmen kann. Das ist Bürokratismus pur und unseres Berufsstands nicht würdig! Auch die Abrechnung: Glaubt wirklich auch nur einer von uns, dass es da auf Apothekenebene um Beträge gehen wird, die eine Verschwendung von Manpower für diese Diskussionen rechtfertigen könnte?
Bringt lieber andere, für den Berufsstand wichtigere Themen wirkungsvoll zur Geltung. Es gibt genug davon!!!
Zeigen wir konstruktive Mitarbeit und den Blick auf die Gesamtheit! Dieses Krämer-Gefeilsche mag auf Flohmärkten angebracht sein, wo es um das Gesamterlebnis geht. Die Apotheke hat nur was von essenziellen Dingen. Stichworte gleichlange Spiesse, Abkoppelung von der allgemeinen Preisentwicklung, Retaxverhalten, ALV gelten auch für KK usw......

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