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DAZ-Beitrag über neue Trends bei MVZ
Kontroverse Gutachten über Medizinische Versorgungszentren
Ein Gutachten, das im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellt wurde, liefert vielfältige Anregungen zur Weiterentwicklung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Dagegen beurteilt das IGES-Institut die MVZ im zahnmedizinischen Bereich kritisch. Obwohl Apotheken dabei nicht angesprochen werden, verdient ein solches Thema, bei dem es um Fremdbesitz bei ambulanten Leistungserbringern geht, stets das besondere Interesse der Apotheker. Die DAZ stellt die Gutachten daher ausführlich vor.
Rund 15 Jahre nach der Einführung der Medizinischen Versorgungszentren im Jahr 2004 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Gutachten zur dieser Versorgungsform in Auftrag gegeben, das inzwischen vorgelegt wurde. Autoren sind die Juristen Professor Andreas Ladurner, Aalen und Professor Ute Walter, München, sowie die Gesundheitsökonomin Professor Beate Jochimsen, Berlin, die dem Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen angehört.
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Die Gutachter betonen die grundlegenden Änderungen, die mit der Einführung der MVZ verbunden waren. Die Zulassung eines institutionellen Leistungserbringers habe mit dem bis dahin für den ambulanten Bereich prägenden Dogma ausschließlich personeller Leistungserbringer gebrochen.
Aufwärtstrend bei MVZ mit angestellten Ärzten
Das Gutachten beschreibt die Entwicklung der Regularien für MVZ und bietet eine umfassende Bestandsaufnahme. Demnach dominieren MVZ mit ausschließlich angestellten Ärzten. Ihre Zahl ist seit 2004 kontinuierlich gestiegen, Ende 2018 waren dies 2.480 MVZ. Dagegen stagniert die Zahl der MVZ mit Vertragsärzten schon lange. Im Juli 2015 entfiel die Voraussetzung, dass MVZ fachübergreifend organisiert sein müssen. Daraufhin konnten unter anderem auch rein zahnmedizinische MVZ (zMVZ) gegründet werden. Inzwischen sind etwa 5 Prozent der Zahnärzte in der vertragszahnärztlichen Versorgung in MVZ tätig. Ende 2019 existierten 950 zMVZ. Über 80 Prozent der zMVZ befinden sich in zahnärztlicher Trägerschaft, allerdings hat sich der prozentuale Anteil der zMVZ mit Krankenhäusern als Trägern von 2016 bis 2019 auf 17,4 Prozent der zMVZ verdreifacht.
Keine gesicherten Aussagen zur Versorgungsqualität
Neben vielen Regularien befassen sich die Gutachter ausführlich mit der Frage, ob die Versorgungsqualität in MVZ von der bei selbstständigen Ärzten abweicht. Doch wegen fehlender aussagekräftiger Daten kommen sie zu dem Schluss, dass die Bedenken hinsichtlich der Versorgungsqualität in deutschen MVZ in Investorenhand nach dem derzeitigen Stand der Gesundheitsökonomie weder bestätigt noch entkräftet werden können. Sie entwickeln daraufhin diverse Vorschläge für die regulatorische Weiterentwicklung der MVZ.
Folgen für das Fremdbesitzverbot bei Apotheken?
Apotheken werden dabei nicht erwähnt. Doch in dem Gutachten zeichnen sich Argumentationslinien für den ambulanten Sektor ab, die langfristig auch für Apotheken relevant werden könnten, falls unter neuen politischen Vorzeichen das Fremdbesitzverbot der Apotheken auf die Tagesordnung gelangen sollte. Dies könnte langfristig zu einer Aufweichung des Fremdbesitzverbots bei Apotheken durch die Hintertür führen.
Immer mehr investorenbetriebene MVZ bei Zahnärzten
Eine andere Sicht auf MVZ wird im Gutachten des IGES-Instituts über „Investorenbetriebene MVZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung“ im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung erkennbar, das sich allerdings nur auf den zahnmedizinischen Bereich bezieht. Demnach befanden sich 207 von 1.000 zMVZ, die im ersten Quartal 2020 bestanden, ganz oder teilweise im Eigentum von privatem Beteiligungskapital. Als Besonderheit dieser investorenbetriebenen zMVZ (i-MVZ) betrachtet das IGES-Institut den Zusammenschluss mehrerer Standorte zu Ketten, die bisher allerdings meist nur wenige Standorte umfassen. Die i-MVZ seien überdurchschnittlich stark in Großstädten mit einkommensstarker und eher jüngerer Bevölkerung vertreten. Insbesondere im Vergleich zu Einzelpraxen würden i-MVZ nahezu durchgängig höhere Umsätze erzielen. Die Gutachter des IGES-Instituts empfehlen daher, bessere Möglichkeiten zu schaffen, um den Einfluss der MVZ auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung analysieren zu können. Doch dies werde bereits dadurch erschwert, dass die Eigentumsverhältnisse nur mühsam zu ermitteln seien.
Weitere Details aus den Gutachten zu MVZ erfahren Sie in der DAZ.
Das Gutachten für das BMG finden Sie »hier.
Die Seite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zu diesem Thema mit einem weiteren Link zum IGES-Gutachten finden Sie »hier.
1 Kommentar
Tod für flächendeckende Versorgung
von ratatosk am 25.02.2021 um 18:47 Uhr
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