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Keine Wahl bei Grippeimpfung für Ältere
Aufgepasst: Krankenkassen erstatten für Senioren nur noch Efluelda
Ältere ab 60 Jahren sollen künftig mit dem Hochdosisgrippeimpfstoff Efluelda geimpft werden – sollen, dürfen oder müssen? Was ist, wenn Efluelda nicht lieferbar ist – erhalten Senior:innen dann einen standarddosierten Grippeimpfstoff? Oder erstatten die Krankenkassen diesen nun nicht mehr? DAZ.online hat recherchiert und mit dem GKV-Spitzenverband gesprochen. So viel vorab: Die Praxen müssen bei ihren Vorbestellungen Efluelda wohl durchaus berücksichtigen.
Ab der kommenden Grippesaison 2021/22 sollen alle Älteren ab 60 Jahren mit einem Hochdosisgrippeimpfstoff vor Influenza geschützt werden – Sanofi erhielt am 22. Februar 2021 die Indikationserweiterung für die einzige Vakzine Efluelda® von 65 Jahre auf 60 Jahre. Die STIKO empfahl es im November 2020, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) änderte die Schutzimpfungs-Richtlinie im Januar 2021 und das Bundesministerium für Gesundheit muss das Ganze nun noch absegnen. Doch wie geht es dann weiter – dürfen Ärzt:innen bei Älteren ausschließlich diesen Impfstoff verimpfen? Was, wenn Efluelda nicht lieferbar ist? Erhalten Senior:innen dann einen standarddosierten Grippeimpfstoff – oder erstatten die Krankenkassen sodann gar keinen? DAZ.online hat beim GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nachgehakt.
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„Ärzte dürfen nur noch diesen Impfstoff verimpfen“, erklärt der GKV-Spitzenverband auf Anfrage. Andere Impfstoffe – standarddosierte wie Influsplit® Tetra, Flucelvax® Tetra oder Vaxigrip® Tetra – dürfen nur bei jüngeren Versicherten mit Vorerkrankungen verabreicht werden, also im Rahmen von Indikationsimpfungen, so der Spitzenverband. Diese Aussage belegt er mit dem G-BA-Beschluss.
Konventionelle Grippeimpfstoffe dürfen nicht geimpft werden
So formuliert der G-BA in den Tragenden Gründen seines Beschlusses: „Da die STIKO in ihrer Bewertung insgesamt zu der Einschätzung gelangt, dass Hochdosis-Grippeimpfstoffe einen besseren Schutz vor einer Influenzaerkrankung bieten als andere inaktivierte quadrivalente Influenza-Impfstoffe und somit nach Auffassung der STIKO in Bezug auf das Impfziel generell vorzuziehen sind, bleibt grundsätzlich kein Raum für eine Anwendung ,konventioneller‘ inaktivierter quadrivalenter Influenza-Impfstoffe innerhalb der GKV“.
Für die Erstattung dürfte das bedeuten, dass standarddosierte Influenzaimpfstoffe mit Inkrafttreten der neuen Schutzimpfungs-Richtlinie am 1. April 2021 sodann für Ältere ab 65 beziehungsweise 60 Jahren auch nicht mehr von der GKV erstattet werden. Doch was passiert eigentlich, wenn manche Senior:innen keinen Hochdosisimpfstoff wünschen oder Sanofi Pasteur Efluelda® nicht in benötigtem Umfang liefern kann? Derzeit leben etwa 23 Millionen Menschen in Deutschland, die 60 Jahre alt oder älter sind. Will man das Impfziel einer 75-Prozentigen Durchimpfung erreichen, müssten im nächsten Winter 17,3 Millionen Senior:innen gegen Grippe geimpft werden – und zwar mit Efluelda®.
Besser gar nicht geimpft als mit standarddosierter Grippeimpfung?
Doch auch bei Nichtverfügbarkeit gibt es keinen Spielraum: Die STIKO sehe den relevanten Vorteil einzig für den Hochdosisimpfstoff. „Es ist den Versicherten grundsätzlich nicht zuzumuten, auf eine im Vergleich unterlegene Leistung verwiesen zu werden“, zitiert der GKV-Spitzenverband den G-BA-Beschluss. Somit könne die Frage der Lieferunfähigkeit seitens Sanofi Pasteur „prospektiv nicht beantwortet werden“. Es sei unklar, ob bei einer Lieferunfähigkeit von Sanofi überhaupt Impfstoffe anderer Anbieter zur Verfügung stünden, zudem sei „ein Ausweichen auf eine unterlegene und damit nicht zweckmäßige Leistung innerhalb der Systematik des Sozialgesetzbuchs nicht umsetzbar“, erklärt der GKV-Spitzenverband.
Das sieht auch die KBV so: „Die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) regelt den Anspruch der in der GKV Versicherten auf Schutzimpfungen. Für ältere Personen (ab 60 Jahre bei entsprechender Zulassungserweiterung des bislang nur ab 65 Jahre zugelassenen Impfstoffes) wird der Hochdosis-Impfstoff explizit benannt und ist deshalb vom Vertragsarzt einzusetzen. Für andere Impfstoffe besteht damit in der Personengruppe kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV.“
Das heißt im Klartext: Gibt es nicht ausreichend Efluelda®, so werden ab 60-Jährige gar nicht gegen Grippe geimpft, bevor sie eine unterlegene und nicht zweckmäßige Impfung – mit der standarddosierten Vakzine, die sie die letzten Jahre stets erhalten haben – bekommen.
Vorbestellungen helfen bei Planung und Verfügbarkeit
Diese Regelung hat Konsequenzen, so können Ärzte bei Nichtverfügbarkeit von Hochdosisimpfstoffen nicht einfach auf standarddosierte ausweichen. Heißt: Eine ausreichende Vorbestellung an Elfuelda® für mindestens 65-Jährige sollte berücksichtigt werden. In Gesprächen mit Sanofi-Pasteur, dem Hersteller von Efluelda®, erfuhr DAZ.online, dass die Vorbestellungen zu Efluelda® eher schleppend sind. Die Frist zum Vorbestellen endet Ende Februar. Zwar berücksichtige man auch demografische Daten zur Produktionsplanung, doch seien die ärztlichen und apothekerlichen Vorbestellungen die Grundlage für die Bedarfsermittlung. Hinzu komme ein zusätzlicher Zuschlag. Dieser lag im vergangenen Jahr bei 30 Prozent. Bereits im vergangenen Jahr hat Sanofi eigenen Angaben zufolge 250 Millionen Grippeimpfdosen weltweit produziert, was 50 Millionen mehr waren als in den Jahren zuvor. Sanofi wolle auch für die kommende Grippesaison eine ausreichende Versorgung sichern, erklärt eine Sprecherin des Unternehmens gegenüber DAZ.online.
21 Kommentare
Impfungen
von Ralf Leschniewski am 24.02.2021 um 17:37 Uhr
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AW: Impfungen
von Leuchtmann am 24.02.2021 um 19:54 Uhr
Grippeimpfung
von Ingold Berheine am 24.02.2021 um 6:33 Uhr
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Impfungen
von Horst Hohn am 23.02.2021 um 17:21 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Impfungen
von Ute am 23.02.2021 um 19:15 Uhr
AW: Impfungen
von Iris Westenrieder am 24.02.2021 um 4:23 Uhr
AW: Impfungen
von Klaus Schawer am 24.02.2021 um 5:40 Uhr
Grippeimpfstoff-Vorbestellung
von Stephan Garrecht am 23.02.2021 um 15:29 Uhr
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Grippeschutzimpfung
von Rodiger am 23.02.2021 um 14:28 Uhr
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AW: Grippeschutzimpfung
von Cordula am 23.02.2021 um 22:00 Uhr
Grippeschutzimpfung
von Andrea Velten am 23.02.2021 um 14:02 Uhr
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AW: Grippeschutzimpfung
von Anja am 23.02.2021 um 15:16 Uhr
Vorbestellung? Pech gehabt.
von Kleiner Apotheker am 23.02.2021 um 10:24 Uhr
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AW: Vorbestellung? Pech gehabt
von Karl am 23.02.2021 um 19:22 Uhr
Zulassung unklar
von Thomas Olejnik am 23.02.2021 um 9:23 Uhr
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AW: Zulassung unklar
von Markt-Apotheke am 23.02.2021 um 15:23 Uhr
Zu Ende denken
von Carsten am 23.02.2021 um 8:55 Uhr
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AW: Zu Ende denken
von Michael Mischer am 23.02.2021 um 9:07 Uhr
gehts noch komplizierter?
von Karl Friedrich Müller am 23.02.2021 um 8:35 Uhr
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AW: gehts noch komplizierter
von Roland Mückschel am 23.02.2021 um 10:56 Uhr
AW: gehts noch komplizierter
von Dr. Ralf Schabik am 24.02.2021 um 8:57 Uhr
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