G-BA ändert Schutzimpfungs-Richtlinie

Krankenkassen erstatten Hochdosisgrippeimpfung ab 60 Jahren

Stuttgart - 11.02.2021, 10:45 Uhr

Stimmt das Bundesgesundheitsministerium der geänderten Schutzimpfungs-Richtlinie zu, haben ab 1. April Senioren ab 60 Jahren Anspruch auf eine jährliche Grippeimpfung mit dem Hochdosisgrippeimpfstoff. (Foto: Anna Pismenskova / stock.adobe.com)

Stimmt das Bundesgesundheitsministerium der geänderten Schutzimpfungs-Richtlinie zu, haben ab 1. April Senioren ab 60 Jahren Anspruch auf eine jährliche Grippeimpfung mit dem Hochdosisgrippeimpfstoff. (Foto: Anna Pismenskova / stock.adobe.com)


Jüngst empfahl die STIKO, dass ältere Menschen ab 60 Jahren künftig mit einem Hochdosisgrippeimpfstoff jährlich gegen Grippe geimpft werden sollen, nun hat der G-BA die Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend geändert. Wenn das Bundesgesundheitsministerium dieser zustimmt, können in der nächsten Grippesaison Senioren ab 60 Jahren zulasten der gesetzlichen Krankenkassen mit Efluelda geimpft werden – zumindest wahrscheinlich.

Da das Immunsystem älterer Menschen meist weniger gut auf eine Grippeimpfung anspricht als das von jüngeren, gibt es Bestrebungen seitens der Impfstoffhersteller, spezielle Influenzaimpfstoffe für Senioren zu entwickeln. Dies kann durch unterschiedliche Ansätze erfolgen: Sanofi setzt für eine bessere Wirksamkeit mit Efluelda® auf einen Hochdosisgrippeimpfstoff – er enthält jeweils die vierfache Antigenmenge (60 µg) von der standarddosierten (15 µg). Seqirus hingegen verstärkt die Impfwirkung von Fluad® Tetra durch ein Adjuvans. Ein weiterer neuer Grippeimpfstoff aus dem Hause Sanofi, Supemtek®, wird rekombinant hergestellt. Er enthält nicht wie andere Grippeimpfstoffe Spaltpartikel, sondern ein definiertes Antigen – das Oberflächenprotein Hämagglutinin. Durch die rekombinante Herstellung vermeidet man die Eiadaption der Viren bei der Herstellung, was zu einer besseren Passgenauigkeit der Impfstoffe auf die zirkulierenden Grippeviren und ebenfalls zu einer besseren Wirksamkeit des Impfstoffs führen soll.

STIKO empfiehlt die Hochdosisimpfung

Mit welcher Vakzine sich Senioren nun impfen lassen sollen, diese Entscheidung hat die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) den Älteren abgenommen: Sie empfahl im November 2020, dass sich Personen ab 60 Jahren mit einem Hochdosisimpfstoff gegen Influenza impfen lassen sollen. Wissenschaftlich begründet hat die STIKO ihren aktualisierten Rat im Epidemiologischen Bulletin 1|2021.

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Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bestimmt, diese Empfehlung im Januar dieses Jahres umgesetzt, er hat die Schutzimpfungs-Richtlinie dahingehend für Hochdosisgrippeimpfungen bei Senioren geändert. Allerdings spricht der G-BA auf den ersten Blick von Personen ab 65 Jahren, nicht wie die STIKO von Personen ab 60 Jahren. „Alle Personen ab dem Alter von 65 Jahren sollen in der Grippesaison 2021/22 mit einem Hochdosis-Impfstoff geimpft werden“, schreibt der G-BA.

Efluelda-Zulassung ab 60 Jahren läuft noch

Dies lässt sich jedoch leicht erklären, denn: Bislang ist Efluelda® – der einzig zugelassene Hochdosisgrippeimpfstoff in der EU – erst ab einem Alter von 65 Jahren zugelassen, wobei die Zulassungserweiterung für Personen ab 60 Jahren bereits läuft. Schon im letzten Jahr hat sich Sanofi darum bemüht. Sanofi hofft, dass die Europäische Arzneimittelagentur diese in Bälde genehmigt, sodass ab der Grippesaison 2021/22 alle ab 60-Jährigen mit Efluelda® geschützt werden könnten, erklärte eine Sprecherin auf Nachfrage von DAZ.online.

Geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie tritt am 1. April in Kraft – was bedeutet das?

Dieses Szenario preist auch der G-BA mit ein: Gebe es künftig einen zugelassenen Hochdosisimpfstoff ab 60 Jahren, „gilt dieser Anspruch bereits ab dem Alter von 60 Jahren“. Bis dahin müssten jedoch die 60- bis 64-Jährigen mit einer „konventionellen“ Influenzavakzine geimpft werden.

Noch ist die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie nicht in Kraft – diese wird dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zunächst zur Prüfung vorgelegt. Beanstandet das BMG nichts, tritt die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. April 2021 in Kraft. Die Konsequenz: Alle 65- bzw. 60-Jährigen haben sodann fortan einen Anspruch auf einen Hochdosisgrippeimpfstoff, den ihre gesetzliche Krankenkasse auch erstattet.

Bei Vorbestellungen an Efuelda denken

Wichtig bei Grippeimpfstoffen ist immer eine bestmögliche Planbarkeit durch Vorbestellungen seitens der Ärzte. Diese sollten für ältere Patienten – zumindest ab 65 Jahren – Efluelda® in ihrer Bestellung berücksichtigen, damit diese Altersgruppe in der nächsten Grippesaison hochdosiert geimpft werden kann. Bis die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie Ende April in Kraft tritt, dürfte die Vorbestellungsfrist bei Sanofi ausgereizt sein – laut Sanofi läuft die Frist bis Ende Februar.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

akute Schlamasselitis

von Benjamin Schäfer am 11.02.2021 um 14:08 Uhr

Ich weiß nicht was ich unseren Ärzten empfehlen soll. Konsequent Efluelda bei allen Ü60 bestellen würde wahrscheinlich Lieferengpässe und damit Ärger Vertrauensverlust bei den Arztpraxen bedeuten. Die herkömmliche Variante ist laut STIKO bei Älteren nicht ausreichend wirksam. Bestellschluss ist noch im Februar. Beides auf Halde und Gut Glück bestellen? Äh nein. Aber ich weiß schon wer im Herbst der Buhmann dieses vorprogrammierten Desasters sein wird.

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Lieferfähigkeit

von Michael Mischer am 11.02.2021 um 11:52 Uhr

Da bin ich ja mal gespannt, ob Sanofi genug Impfstoff produzieren kann, um aus dem Stand allein den gesamten Markt mit einem Hochdosisimpfstoff versorgen kann, der ja pro Impfdosis die vierfache Antigenmenge enthält.

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