Landgericht Düsseldorf

Schutzmasken: Apotheken dürfen nicht auf Eigenbeteiligung verzichten

Berlin - 10.02.2021, 13:30 Uhr

Die 2 Euro Eigenbeteiligung, die Risikogruppen für ihre „Spahn-Masken“ leisten müssen, sind aus Sicht des LG Düsseldorf auch wirklich zu entrichten. (x / Foto: IMAGO / Steinach)

Die 2 Euro Eigenbeteiligung, die Risikogruppen für ihre „Spahn-Masken“ leisten müssen, sind aus Sicht des LG Düsseldorf auch wirklich zu entrichten. (x / Foto: IMAGO / Steinach)


Das Landgericht Düsseldorf bleibt auch nach Widerspruch gegen seine Entscheidung von Mitte Januar dabei: Apotheken dürfen bei der Ausgabe von FFP2-Masken auf Grundlage der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung nicht auf die 2 Euro Eigenbeteiligung verzichten. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber nach wie vor nicht.

Auch wenn Apotheken künftig weniger für Schutzmasken erhalten, die sie auf Staatskosten an Senior:innen, Risikopatient:innen und Grundsicherungsempfänger:innen ausgeben – jedenfalls in der ersten Phase der Maskenausgabe trieb das Marketing einiger Apotheken Blüten. Der Verzicht auf die Eigenbeteiligung von 2 Euro je Sechser-Pack, welche die Schutzmasken-Verordnung vorschreibt, war nur eine Variante, Kunden zu gewinnen.

Die Wettbewerbszentrale und auch der Verband Sozialer Wettbewerb mahnten in der Folge verschiedene Apotheken ab – allerdings nicht im großen Stil. Eine erste Gerichtsentscheidung fiel am 15. Januar: Das Landgericht Düsseldorf gab dem Antrag der Wettbewerbszentrale auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die EasyApotheke Holding statt. Es untersagte eine Werbung mit einem Eigenbeteiligungsverzicht. Die Eigenbeteiligungsregelung der Schutzmasken-Verordnung (§ 6 SchutzMVO) sei eine Marktverhaltensregel mit der Folge, dass Verstöße gegen diese Vorschrift zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellten, befand das Gericht.

Auszug aus der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung:

§ 6 Eigenbeteiligung der Anspruchsberechtigten

Jede anspruchsberechtigte Person hat bei der Abgabe von Schutzmasken nach § 4 Absatz 2 Satz 1 an die abgebende Apotheke eine Eigenbeteiligung in Höhe von 2 Euro je Abgabe von sechs Schutzmasken zu leisten. Die Eigenbeteiligung verbleibt in der Apotheke und wird auf den in § 5 Absatz 2 genannten Erstattungsbetrag angerechnet.

Die Easy Holding legte gegen den Beschluss Widerspruch ein. Es kam daraufhin zu einer mündlichen Verhandlung – und nun zu einem Urteil. Eine allzu große Überraschung ist die Entscheidung nicht. Schließlich musste die Kammer für Handelssachen ihren eigenen Beschluss nochmals überdenken. Und sie kam – auch nach einem mündlichen Austausch der Argumente beider Seiten – zum Ergebnis, dass sie ihn aufrechterhält.

Es geht um die verantwortungsvolle Inanspruchnahme

Das Gericht bleibt also bei der Auffassung, dass Apotheken, die FFP2-Masken nach der Schutzmasken-Verordnung an Berechtigte abgeben, die Eigenbeteiligung von 2 Euro bei den Bürgern einziehen müssen und nicht darauf verzichten dürfen. Denn: Die Verordnung regele im Interesse der anspruchsberechtigten Personen, dass alle Apotheken flächendeckend und schnell und unter den gleichen Bedingungen FFP2-Masken abgeben, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Die Eigenbeteiligung von 2 Euro verfolge – anders als die Zuzahlung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung – nicht ökonomische Gesichtspunkte. Schließlich stünden die geschätzten Einnahmen durch die Eigenbeteiligung in Höhe von ca. 100 Millionen Euro in keinem Verhältnis zu den geschätzten Ausgaben von ca. 2,5 Milliarden Euro. Die Eigenbeteiligung solle vielmehr zur verantwortungsvollen Inanspruchnahme der Schutzmasken durch die Bürger beitragen und damit im Interesse der Bürger das Marktverhalten der Apotheken regeln, so das Gericht.      

Gegen das Urteil kann nun noch das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2021, Az.: 34 O 4/21 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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5 Kommentare

Eigenbeteiligung für Masken

von Schneider am 11.02.2021 um 21:24 Uhr

Wie kann es sein, daß wir für die Masken zahlen müssen drunter Apotheker nicht darauf verzichten darf. Jedoch die Hartz4 Empfänger 10Stück umsonst bekommen, obwohl sie schon mehr Hartz IV Geld in der Krise bekommen. Langsam reicht es. Hier werden langsam aber sicher die Hartzer gezüchtet.

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AW: Eigenbeteiligung für Masken

von Stefan Haydn am 16.02.2021 um 9:03 Uhr

Bevor sie hier vor Neid zerplatzen kann ich Sie gerne beruhigen.
Da die sog. "Hartzer" keine 2€ bezahlen sind es statt 12 Masken nur 10 Masken ohne Eigenbeteiligung.
Da viele Einkommensschwache auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, durchaus sinnvoll mit der Maskenabgabe.

Qualität?

von Thomas Eper am 11.02.2021 um 10:45 Uhr

Vielleicht laufen die Menschen auch wegen der Qualität in die Apotheke.
Für 0,99 € (0,99 Cent!? -> es gibt übrigens keine 0,1Cent-Stücke) gibt es keine Premiummasken, nur Ramsch.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Hohes Gut

von Frank Hartmann am 10.02.2021 um 14:00 Uhr

Bei Aldi und Lidl 0.99 cent. Anziehen und weg damit. Die Menschen laufen quasi wegen 3.96 euro in die Apotheke.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Hohes Gut

von Comny am 10.02.2021 um 15:26 Uhr

Bei Lidl Preissenkung auf 0,88 cent. Die Menschen laufen nur noch für 3,52 Euro

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