Die Schwächsten zuerst

Spahn gibt grünes Licht für Corona-Impfverordnung

Berlin - 18.12.2020, 16:15 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betont: Eine Impfplicht wird es nicht geben, ledigtlich ein Angebot. (x / Foto: imago images / Future Image)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betont: Eine Impfplicht wird es nicht geben, ledigtlich ein Angebot. (x / Foto: imago images / Future Image)


Spahn verteidigt Verordnungsweg

Die Impfverordnung hält grundsätzlich an dem Schema des letzten Entwurfs fest: Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf eine Impfung, der in Deutschland lebt oder hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Doch da der Impfstoff am Anfang knapp sein wird, wird in drei Stufen priorisiert: Es gibt Schutzimpfungen von höchster, hoher und erhöhter Priorität. Dabei orientiert sich die Verordnung an den Empfehlungen der STIKO, auch wenn diese in sechs Gruppen aufteilt. Diese seien für die Verordnung teilweise zusammengeführt worden, erklärte Spahn. Die letzte Gruppe, die die STIKO nennt, sind die Unter-60-Jährigen ohne besondere Vorerkrankung oder Exposition, sie finden keine besondere Erwähnung in der Verordnung.

In die Kategorie „erhöhte Priorität“ gehören auch das Apothekenpersonal sowie Beschäftigte in der Pharmaindustrie:


4. Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen, 

Auszug aus § 4 Corona-Impfverordnung – Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität


Am Montag, den 21. Dezember, gibt die Europäische Arzneimittelagentur EMA ihre Beurteilung über den Biontech/Pfizer-Impfstoff ab, um den es anfangs geht. Wie Spahn erläuterte, stehe dann die Chargenüberprüfung durch das Paul-Ehrlich-Institut an. Nach Freigabe und Transport könne es am 27. Dezember mit den Impfungen losgehen.

Spahn verteidigte erneut, die Priorisierung per Verordnung geregelt zu haben. Dies hatten die FDP und auch die Grünen kritisiert. Spahn verwies jedoch darauf, dass es notwendig sei, die Verordnung flexibel und schnell anpassen zu können. Das könne gegebenenfalls schon der Fall sein, wenn im Januar der Moderna-Impfstoff zugelassen werde.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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