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STIKO legt Entwurf einer Empfehlung zur COVID-19-Impfung vor
Wer wird zuerst geimpft?
Wäre ein Gesetz nötig?
Indessen weht der geplanten Verordnung politischer Gegenwind entgegen. Laut einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, die der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae angefordert hat, ist sie nicht der richtige Weg. Vielmehr sei der „überwiegend vertretenen Auffassung, wonach die Priorisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen beim Zugang zu Impfstoffen eines förmlichen Gesetzes bedarf, das zumindest die wesentlichen Kriterien für die Verteilung eines knappen Impfstoffs regelt, (…) zuzustimmen“.
Hintergrund ist die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitslehre: Demnach muss der Gesetzgeber „Wesentliches“ selbst regeln, und dazu zählen Maßnahmen mit Grundrechtsrelevanz. In der Ausarbeitung heißt es im Fazit: „Die Entscheidung, welche Bevölkerungsgruppen bei der Verteilung zunächst zu bevorzugen sind, weist eine hohe generelle Grundrechtsrelevanz auf und führt zu einer intensiven individuellen Betroffenheit. Der Wesentlichkeit entgegenstehende Kriterien wie etwa die Kurzfristigkeit einer solchen Regelung sowie das Erfordernis flexibler Regelungen sind vor diesem Hintergrund nur von untergeordneter Bedeutung.“
Die Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sind zwar häufig interessant – politisch umgesetzt werden ihre Erkenntnisse allerdings nicht zwingend. Es ist auch nicht so, dass in § 20i SGB V keine Anhaltspunkte für die Priorisierung zu finden sind, hier sind durchaus genau die Voraussetzungen genannt, die auch die Verordnung aufgreift. Und so ist davon auszugehen, dass der Verordnungsentwurf derzeit weiter in der Regierung sowie mit Ländern und STIKO abgestimmt wird.
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