Informationsveranstaltung der BLAK

Benkert: Ziel ist Preisbindung auch für Privatversicherte

Traunstein - 19.11.2020, 16:15 Uhr

Thomas Benkert sieht Nachbesserungsbedarf am VOASG. (Foto: ABDA)

Thomas Benkert sieht Nachbesserungsbedarf am VOASG. (Foto: ABDA)


Keine Delegiertenversammlung, aber eine Informationsveranstaltung bot die Bayerische Landesapothekerkammer am gestrigen Mittwoch online an. Wichtiges Thema: das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz. Präsident Thomas Benkert machte keinen Hehl daraus, dass er nach wie vor das Rx-Versandverbot für den einzig richtigen Weg hält. Nun sei es notwendig, das VOASG nachzubessern und auch die Privatpatienten einzubeziehen. Ausdrücklich begrüßt Benkert dagegen die pharmazeutischen Dienstleistungen, die vermutlich 2022 an den Start gehen.

„Eine Delegiertenversammlung können und wollen wir online nicht abhalten“, begründete der Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer Thomas Benkert die Absage aufgrund der Corona-Pandemie. Dennoch wolle die BLAK in einer Informationsveranstaltung über wesentliche Aktivitäten des Vorstands und aktuelle Entwicklungen informieren.

Ein wichtiges Thema dabei: das Ende Oktober vom Bundestag verabschiedete Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG). Benkert kritisierte, dass dies nur 90 Prozent des Bereichs erfasse, während Privatversicherte und Selbstzahler außen vor blieben. Hier habe Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sein Versprechen nicht gehalten. Trotz intensiver Gespräche sei § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG gestrichen worden; nun müsse man schauen, dass der PKV-Bereich im kommenden Jahr wieder dazukomme. Auf Rückfrage äußerte Benkert, dass es hierzu noch keine konkreten Vorgaben gebe, eine Möglichkeit sei eine Verankerung im Versicherungsvertragsgesetz. Doch damit werde sich dann die neu gewählte ABDA-Spitze befassen.

Benkert: Es ist schwierig, allein gegen Windmühlen zu kämpfen

Benkert betonte, dass er mit dem VOASG nicht glücklich sei. Man habe mit allen Politikern geredet, aber zum Schluss habe sich bei den Abgeordneten Frustration breit gemacht und es habe geheißen: entweder so oder gar nicht. Er habe das Rx-Versandverbot immer für den einzigen Weg gehalten, aber es sei schwierig, allein gegen Windmühlen anzukämpfen. 

Darüber hinaus merkte Benkert an, dass aufgrund von Corona der Trend in der Bevölkerung immer mehr in Richtung online gehe – Essen, Kleider etc. Da sei es schwierig zu kommunizieren, dass es Arzneimittel nicht mehr im Versand geben solle. Das Hauptmanko sei nicht der Versand, sondern die Gleichpreisigkeit, man müsse nur die Fernsehwerbung sehen, bei der Riesen-Boni versprochen würden. Deshalb dürfe man die Gleichpreisigkeit nicht aufgeben, das sei ein großes Thema im kommenden Jahr.

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Positiv vermerkte Benkert, dass mit dem VOASG nun die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen eingeführt würden. Eine von der ABDA eingesetzte Steuerungsgruppe, die paritätisch von Kammer- und Verbandsseite besetzt sei, habe ein Paket erarbeitet. Die Dienstleistungen, die von jeder Apotheke erbracht werden könnten, gingen in Richtung Medikationsmanagement/-analyse; es handle sich um einen „bunten Strauß“, mehr wolle er noch nicht sagen. Wichtig sei, dass das Ganze bundeseinheitlich geregelt worden sei und dass es keine Selektivverträge gebe. Auch die Kassenseite werde nun dazu ihre Wünsche äußern. Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband darüber, welche Dienstleistungen erbracht und wie diese vergütet werden, sollen ab Januar beginnen. Benkert rechnet damit, dass sie ein halbes Jahr dauern. Komme es zu keiner Einigung, müsse die Schiedsstelle angerufen werden, das dauere dann nochmals ein Vierteljahr. Das „Einsammeln“ des Geldes über eine Erhöhung des Festzuschlags beginne, so Benkert weiter, voraussichtlich ab Dezember 2021. Er geht davon aus, dass die pharmazeutischen Dienstleistungen ab 2022 erbracht werden. 



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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