Digitale Identität
Der Referentenentwurf zum DVPMG sieht vor, dass die Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2023 ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte auf Verlangen eine digitale Identität für das Gesundheitswesen zur Verfügung stellen müssen. Diese digitale Identität ist nicht an eine Chipkarte gebunden, soll aber ab dem 1. Januar 2024 in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis dienen – soweit die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Eine entsprechende digitale Identität soll es auch für die Leistungserbringer geben. Ebenfalls spätestens ab dem 1. Januar 2023 müssen jene Stellen, die Heilberufsausweise (HBA) und Institutionskarten (SMC-B) ausstellen, den Leistungserbringern auf Wunsch eine digitale Identität zur Verfügung stellen. Auch hier dient die digitale Identität in gleicher Weise wie die Ausweise bzw. Karten, ohne an diese gebunden zu sein.
5 Kommentare
Versandhandel
von Gregor Nelles am 21.11.2020 um 14:29 Uhr
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Versandladen
von Thomas Kerlag am 17.11.2020 um 21:15 Uhr
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Spahn
von Conny am 17.11.2020 um 19:56 Uhr
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SGB V
von Uwe Hüsgen am 17.11.2020 um 19:12 Uhr
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Ja dann
von Stefan Haydn am 17.11.2020 um 18:40 Uhr
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