SARS-CoV-2-PoC-Antigentest-Preisverordnung

ABDA fordert 60 Cent pro Test

Berlin - 13.11.2020, 12:00 Uhr

Point-of-Care-Tests: Die ABDA weist darauf hin, dass die öffentlichen Apotheken auf angemessene Einkaufspreise angewiesen sind. (p / Foto: imago images / TT)

Point-of-Care-Tests: Die ABDA weist darauf hin, dass die öffentlichen Apotheken auf angemessene Einkaufspreise angewiesen sind. (p / Foto: imago images / TT)


Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

Die ABDA weist auf einen weiteren Unterschied zum Arzneimittelbereich hin: Für In-Vitro-Diagnostika gibt es keine generelle Vertriebswegbindung oder gar Apothekenpflicht. Damit sind potenzielle Käufer von PoC-Antigen-Tests frei in der Wahl ihrer Bezugsquelle. Je nach konkreter Verfügbarkeit und Lieferbereitschaft komme neben dem Kauf in einer Apotheke oder bei anderen Leistungserbringern auf der Einzelhandelsstufe auch ein Direktbezug beim Hersteller in Betracht. „Gerade für größere Abnehmer wie z. B. Krankenhauskonzerne oder Heimträger dürfte dies praktisch relevant sein“, so die ABDA.

Apotheken primär bei kleinen Bestellungen gefragt

Die jetzt vorgesehene Ausgestaltung der Zuschläge auf Groß- und Einzelhandelsebene werde de facto dazu führen, dass die Bestellung größerer Mengen regelhaft im Direktbezug beim Hersteller oder aber über den Großhandel laufen wird. Eine „Zwischenschaltung“ öffentlicher Apotheken werde primär für kleinere Bestellungen mit lokalem Bezug erfolgen, erwartet die ABDA. Damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, schlägt die Standesorganisation vor, dass im Fall, dass der an den Endverbraucher Abgebende die Ware unmittelbar beim Hersteller und nicht über den Großhandel bezogen hat, der Zuschlag für Großhandel und Leistungserbringer zusammengerechnet wird. Damit läge man bei den Zahlen des Verordnungsentwurfs bei 80 Cent zuzüglich Mehrwertsteuer.

Überdies übt die ABDA Kritik an den 40 Cent an sich. Sie seien für kleinere Verpackungseinheiten deutlich zu niedrig. Zudem sei es nicht angemessen, die Zuschläge für Großhandels- und Apothekenebene in gleicher Höhe festzusetzen. Ein gleiches Entgelt für die Handelsbelieferung an Verteilerzentren einerseits und an „Endnutzer“ andererseits sei auch im Bereich der Logistik unüblich und unangemessen, argumentiert sie. Ein weiteres Problem bestehe darin, dass davon auszugehen sei, dass größere Bestellungen einheitlicher Tests direkt beim jeweiligen Hersteller oder Großhandel erfolgen. Die öffentlichen Apotheken würden mithin häufiger als andere Leistungserbringer als „Rest-“ bzw. „Notlieferanten“ für Kleinmengen angefragt.

Daher schlägt die ABDA vor, den Zuschlag für die Stufe der Leistungserbringer auf 60 Cent pro Test zu erhöhen und einen Mindestzuschlag in Höhe von 7,50 Euro pro Packung für die Stufe der Leistungserbringer festzulegen.

Bestandsschutz für bestehende Lieferverträge

Zu guter Letzt warnt die ABDA auch vor einem zu schnellen Inkrafttreten der Verordnung direkt nach der Verkündung. Verbreitet gebe es bereits vertragliche Vereinbarungen – insbesondere zwischen Apotheken und Pflegeeinrichtungen – über die Belieferung mit entsprechenden Tests. Würden nun ausnahmslos Festzuschläge festgesetzt, würde durch den Verordnungsgeber in diese bestehenden Vertragsbeziehungen eingegriffen. Nötig sei daher, eine Bestandsschutzregelung für bestehende Lieferverträge vorzusehen.

Nun darf man gespannt sein, ob und wie das BMG seinen Verordnungsentwurf nachbessert.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Verzerrung

von Reinhard Rodiger am 13.11.2020 um 19:28 Uhr

Die ABDA fordert ungedeckte Kapazitätsbindung und suggeriert gleichzeitig,dass da genug Spielraum ist.Das gilt nur für die 30%,die übrigbleiben sollen.Alle anderen kriechen bis dahin verstärkt auf dem Zahnfleisch.
Wann begreift die ABDA,dass durch solche kaufmännisch mörderischen Ansinnen jede heilberufliche Flächendeckung in den Sternen steht.Sicher, es ist sinnvoll ,niedrigschwellig zu helfen.Das geht nur bei solider Basisfinanzierung.Genau diese Forderung wird unterlaufen durch Bereiterklärung zu nicht kostendeckendem Handeln.Niemand glaubt, dass Apotheken notleiden.

Fällt niemand der Widerspruch auf, Flächendeckung zu behaupten und gleichzeitig dafür zu sorgen,sie ab zu schaffen?

Es geht doch nicht um 20 cent mehr, es geht um eine vertretbare Basis für solche Bemühungen. Also etwa Verzicht auf den sowieso nicht gerechtfertigten Kassen-Zwangs- Rabatt.


Oder ein Auftrag an all die ,die nicht von direkter Arbeit leben müssen und sowieso bezahlt werden.

Bei aller gesellschaftlichen Notwendigkeit, die Voraussetzung ist nicht die Anerkennung als quasi kostenloses Verteil- tool,
sondern als integraler Bestandteil des Gesundheitssystems.das drückt man damit aus, die Finanzgrundlage solide zu gestalten für den Anspruch Flächendeckung.

Die ABDA vergibt die Chance, über das eigentliche Problem zu reden.


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Na ja....

von Nikolaus Guttenberger am 13.11.2020 um 15:06 Uhr

Es wird weder für 40 noch für 60 cent irgend einen solchen Test in Deutschland in vernünftigen Mengen geben. Die uns vorangestellten Handelsstufen wären ja blöd, wenn sie die überhaupt erst ins Land kommen lassen würden...

Solche Dinge haben Venezuela, die DDR und viele andere Staaten zuvor bereits versucht. Hauptsächlich gibts leere Regale, mit ganz viel Luft drin.

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Hach

von Karl Friedrich Müller am 13.11.2020 um 12:36 Uhr

die ABDA fordert.
das kann nur nach hinten los gehen.
Wieso sollen Artikel, die Nichtarzneimittel sind, einen festen Preis bekommen? Einen festen Aufschlag?
Wie weit will man noch bei uns in die Preisgestaltung eingreifen?
OTC 30% unter DocMorris Preise? Grundsätzlich EK - 70%. Andere können es auch?
Werden wir und unsere Mitarbeiter Beamte, Angestellte vom Staat,, dann könnt Ihr die Sachen verjubeln wie Ihr wollt.
So nicht,

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