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Rezeptzuweisung durch Zava
Shop Apotheke rudert zurück
Was bewegte die Shop Apotheke?
Als DAZ.online vergangene Woche bei der Shop Apotheke anfragte, wie die auf ihrer Website bestehende direkte Verbindungsmöglichkeit zu Zava vereinbar sei mit der im Apothekengesetz festgeschriebenen freien Arzt- und Apothekenwahl, kam die Antwort: „Die Patienten können frei entscheiden; ihnen wird – was die Arzt- und Apothekenauswahl angeht – eine Vielzahl von Alternativen angeboten. Die freie Apothekenwahl der Patienten sowie die Unabhängigkeit der Ärzte sind durch unsere Zusammenarbeit mit Zava in keiner Weise gefährdet.“
Shop Apotheke: notwendige Klarstellung
Doch ganz so sicher war man sich in Venlo seiner Sache offenbar nicht. Kaum hatte DAZ.online berichtet, wurde die Website geändert – siehe oben. Statt der direkten Belieferung der von Zava ausgestellten Rezepte wird nun hervorgehoben, dass Zava das Rezept an die vom Kunden ausgewählte Apotheke übermittelt und dass die Shop Apotheke das Rezept beliefern kann, aber es nicht automatisch macht.
Wie kommt es zu diesem Sinneswandel? Hat der in der Fachpresse erhobene Vorwurf, dass hier eine im Apothekengesetz untersagte Absprache zwischen Apotheke und Arzt stattfinde, gefruchtet? Zumindest möchte man sich wohl dem Vorwurf zukünftig nicht mehr aussetzen. Denn auf Nachfrage von DAZ.online kam folgende Antwort von der Shop Apotheke: „Bei der Änderung auf der Website handelt es sich nicht um einen Sinneswandel, sondern um eine Klarstellung, die uns notwendig erschien.“
1 Kommentar
Geschäftsmodell
von ratatosk am 11.11.2020 um 10:00 Uhr
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