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Rezeptzuweisung durch Zava
Shop Apotheke rudert zurück
Für einiges Aufsehen sorgte, dass die Shop Apotheke auf ihrer Homepage eine direkte Weiterleitung zum Zava Online-Arzt anbietet sowie eine automatische Belieferung der dort verordneten verschreibungspflichtigen Medikamente. Doch kaum hatte sich die Fachpresse des Themas angenommen, änderte der niederländische Versender die Formulierung seines Angebots: Die Belieferung durch die Shop Apotheke wird nun als eine von mehreren Möglichkeiten dargestellt, unter denen die Kunden von Zava wählen können.
Auf der Homepage der Shop Apotheke findet sich ein Button „Online-Arzt“ und dieser führt zu einer Webseite, auf der die Kooperation mit Zava ausführlich dargestellt wird. Insbesondere weist die Shop Apotheke darauf hin, dass Zava „einen sicheren und komfortablen Weg“ biete, verschreibungspflichtige Medikamente ohne Besuch in einer Arztpraxis zu erhalten. „Beantworten Sie dafür den auf medizinischen Leitlinien basierenden Online-Fragebogen. Die Zava-Ärzte prüfen Ihre Anfrage, stellen bei Eignung Ihr Rezept aus und übermitteln es direkt an die von Ihnen gewählte Apotheke“, heißt es weiter.
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Vergangene Woche sah das aber noch etwas anders aus. Statt „…übermitteln es direkt an die von Ihnen gewählte Apotheke“ stand dort: „…übermitteln es direkt an Shop Apotheke“. Auch an anderer Stelle wurde der Text geändert. So findet sich unter dem Button, der direkt auf die Zava-Homepage führt, das Angebot:
- Einfach mit Ihrem SHOP APOTHEKE-Passwort bei ZAVA anmelden.
- Fragebogen ausfüllen und Diagnose von geprüften Ärzten erhalten
Vergangene Woche stand als dritter Punkt
- SHOP APOTHEKE liefert Ihnen automatisch Ihr verschreibungspflichtiges Medikament
Nun steht aber dort:
- SHOP APOTHEKE kann Ihr verschreibungspflichtiges Arzneimittel automatisch liefern
Apothekengesetz verbietet Zuweisung von Patienten und Verschreibungen
Die ursprünglichen Formulierungen hatten die Frage aufgeworfen, ob hier eine verbotene Zuweisung von Patienten und Verschreibungen vorliegt. Denn laut § 11 Apothekengesetz dürfen „Erlaubnisinhaber und Personal von Apotheken (…) soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, mit Ärzten oder anderen Personen, die sich mit der Behandlung von Krankheiten befassen, oder mit Dritten keine Rechtsgeschäfte vornehmen oder Absprachen treffen, die eine bevorzugte Lieferung bestimmter Arzneimittel, die Zuführung von Patienten, die Zuweisung von Verschreibungen (…) zum Gegenstand haben“. Diese Bestimmung gilt ausdrücklich „auch für Apotheken, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (…) liegen, (…) soweit diese Apotheken Patienten in Deutschland mit Arzneimitteln versorgen“.
Was bewegte die Shop Apotheke?
Als DAZ.online vergangene Woche bei der Shop Apotheke anfragte, wie die auf ihrer Website bestehende direkte Verbindungsmöglichkeit zu Zava vereinbar sei mit der im Apothekengesetz festgeschriebenen freien Arzt- und Apothekenwahl, kam die Antwort: „Die Patienten können frei entscheiden; ihnen wird – was die Arzt- und Apothekenauswahl angeht – eine Vielzahl von Alternativen angeboten. Die freie Apothekenwahl der Patienten sowie die Unabhängigkeit der Ärzte sind durch unsere Zusammenarbeit mit Zava in keiner Weise gefährdet.“
Shop Apotheke: notwendige Klarstellung
Doch ganz so sicher war man sich in Venlo seiner Sache offenbar nicht. Kaum hatte DAZ.online berichtet, wurde die Website geändert – siehe oben. Statt der direkten Belieferung der von Zava ausgestellten Rezepte wird nun hervorgehoben, dass Zava das Rezept an die vom Kunden ausgewählte Apotheke übermittelt und dass die Shop Apotheke das Rezept beliefern kann, aber es nicht automatisch macht.
Wie kommt es zu diesem Sinneswandel? Hat der in der Fachpresse erhobene Vorwurf, dass hier eine im Apothekengesetz untersagte Absprache zwischen Apotheke und Arzt stattfinde, gefruchtet? Zumindest möchte man sich wohl dem Vorwurf zukünftig nicht mehr aussetzen. Denn auf Nachfrage von DAZ.online kam folgende Antwort von der Shop Apotheke: „Bei der Änderung auf der Website handelt es sich nicht um einen Sinneswandel, sondern um eine Klarstellung, die uns notwendig erschien.“
1 Kommentar
Geschäftsmodell
von ratatosk am 11.11.2020 um 10:00 Uhr
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