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Kleine Anfrage der FDP
BaFin wusste seit einem Jahr von Unregelmäßigkeiten bei AvP
Im Skandal um die Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP rückt die Rolle der Finanzaufsicht BaFin in den Fokus: Offenbar hatte es bereits im November 2019 Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gegeben, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag einräumt. Der FDP-Abgeordnete Schinnenburg wirft der BaFin deswegen Versagen vor.
Ein erster, „sehr unbestimmter Hinweis eines anonymen Hinweisgebers“ auf mögliche Defizite bei der Rechnungslegung der AvP habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht BaFin am 26. November 2019 erreicht, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die DAZ.online vorliegt. Dieser Hinweis sei Mitte Januar 2020 durch den ursprünglichen Hinweisgeber konkretisiert worden, woraufhin die BaFin dann tätig geworden sei. Unter anderem habe sie Kontakt zu dem zum Jahresbeginn 2020 neu bestellten Wirtschaftsprüfer der AvP aufgenommen. Nach dem Ausscheiden eines AvP-Geschäftsführers Ende Februar nahm die BaFin dann Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf „und begleitete das Institut von nun an sehr eng“.
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Der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Wieland Schinnenburg, der Mitglied im Gesundheitsausschuss ist, kritisiert, dass die BaFin Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erst im September sondierte, nachdem die Kreditlinie der AvP bei ihren Banken gekündigt wurde. Man habe besorgniserregende Vorgänge wie die Entlassung eines Geschäftsleiters sowie die Bestellung eines neuen Wirtschaftsprüfers nicht zum Anlass genommen, entsprechend tätig zu werden. Teilweise habe die BaFin diese Sachverhalte erst aus der Presse erfahren.
Nachdem die AvP die BaFin am Samstag, den 5. September 2020, über die Kündigung ihrer Kreditlinie informiert hatte, trat die Aufsicht laut der Antwort der Bundesregierung am Montag, den 7. September, „in einen täglichen Informationsaustausch“ über die Liquiditätslage mit der AvP ein. Am 10. September wies die BaFin die AvP an, keine „gläubigerschädigenden Auszahlungen“ mehr zu tätigen und bestellte einen Sonderbeauftragten zur Überwachung dieser Anweisung. Trotzdem kam es noch am selben Tag zu „erheblichen Auszahlungen“, wie die Bundesregierung schreibt. Deswegen übernahm am Montag, dem 14. September, ein sogenannter „starker“ Sonderbeauftragter bei AvP die Geschäftsleitung. Dieser stellte bereits am Folgetag den Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf.
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