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AvP-Insolvenz
BaFin prüft Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei weiteren Rechenzentren
Die AvP-Pleite könnte Kreise ziehen: Die Finanzaufsicht BaFin geht offenbar Hinweisen auf finanzielle Unregelmäßigkeiten bei weiteren Apothekenrechenzentren nach. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor, die DAZ.online vorliegt.
„Der AvP-Skandal könnte sich auch noch ausweiten“, warnt der Bundestagsabgeordnete Dr. Wieland Schinnenburg, der für die FDP-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss sitzt. Damit bezieht er sich auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, die er und seine Fraktion zur AvP-Insolvenz gestellt hatten. Auf die Frage, ob der Bundesregierung Informationen zu Unregelmäßigkeiten bei anderen Apothekenabrechnern vorlägen, heißt es darin: „Bei der BaFin sind jüngst auch in Bezug auf andere Apothekenabrechnungsstellen (…) Hinweise eingegangen. Die BaFin nimmt diese Hinweise ernst und geht ihnen nach.“
Nähere Angaben, um welche Rechenzentren es sich handelt oder welcher Art die Hinweise sind, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht. Bisher waren Branchenexperten davon ausgegangen, dass es sich bei den Vorgängen beim Rechenzentrum AvP um einen Einzelfall handelt. Es gibt bisher auch keine Berichte darüber, dass es bei Auszahlungen anderer Abrechner an Apotheken zu Verzögerungen oder Unregelmäßigkeiten gekommen wäre.
AvP-Insolvenz entwickelt sich zum Wirtschaftskrimi
Mit solchen Verzögerungen der Auszahlungen an Apotheken waren die Unregelmäßigkeiten beim Rechenzentrum AvP bekannt geworden, die sich zunehmend zu einem Wirtschaftskrimi entwickeln – und für die betroffenen Apotheken zu einem wirtschaftlichen Desaster. Neben der Frage, ob kriminelles Handeln zur AvP-Pleite führte, steht auch die Rolle der Finanzaufsicht im Fokus. Schinnenburg wird in seinem Statement deutlich: „Die BaFin hat bei der AvP-Insolvenz als Aufsichtsbehörde versagt.“ Man habe besorgniserregende Vorgänge wie die Entlassung eines Geschäftsleiters und die Bestellung eines neuen Wirtschaftsprüfers nicht zum Anlass genommen, tätig zu werden. Schinnenburg fordert deswegen eine umfassende parlamentarische Aufarbeitung der Vorgänge und die vollumfängliche Unterstützung dieser Aufarbeitung durch die Bundesregierung – „anders als bisher“.
Auch zeige sich, dass die Gelder der Krankenkassen bei „Factoring-Unternehmen“, wie es viele Apothekenrechenzentren sind, nur unzureichend geschützt seien. Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort aus, dass Factoring-Institute nicht verpflichtet sind, „Treuhandkonten im Sinne insolvenzfester Konten bzw. Anderkonten für ihre Kunden einzurichten“. Daher prüfe die BaFin auch nicht, ob Rechenzentren solche Konten führen. Dies will Schinnenburg ändern: Insolvenzsichere Treuhandkonten müssten verbindlich eingeführt werden, um die Versorgungssicherheit im Gesundheitssystem zu gewährleisten, fordert er.
4 Kommentare
Zur Insolvenz gezwungen
von Bernd Jas am 06.11.2020 um 20:08 Uhr
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von Anita Peter am 06.11.2020 um 19:12 Uhr
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Rechenzentren
von Roland Mückschel am 06.11.2020 um 18:01 Uhr
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AW: Rachezentren im anderen Zentrum
von Bernd Jas am 06.11.2020 um 19:54 Uhr
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