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Kredite für AvP-Apotheken
Apobank: KfW-Hilfen für Apotheken scheitern an unerfüllbarer Bedingung
Keine Hilfskredite für Umschuldungen
Die Bedingungen der KfW erscheinen damit auf den ersten Blick unproblematisch, aber in der Praxis ergibt sich dennoch eine offenbar unüberwindliche Hürde. Dies zeigen die Erfahrungen der Apobank. Auf Anfrage von DAZ.online erklärte eine Pressereferentin der Apobank, die KfW biete Corona-Hilfen für Apotheken, die prinzipiell auch von AvP-geschädigten Apotheken genutzt werden könnten. Doch wegen einer bestimmten Vorgabe der KfW sei dies praktisch unmöglich: Denn der Zweck der KfW-Hilfe sei in diesen Fällen, den Überbrückungskredit der Apotheke umzuschulden. Doch im Regelwerk der KfW steht, dass die Kreditmittel nicht für Umschuldungen infrage kommen. Dies ist aus den Merkblättern der KfW zu allen Varianten der Corona-Hilfen zu entnehmen.
Die KfW prüfe dies zwar nicht nach, aber die jeweilige Hausbank müsse dies beim Antrag auf KfW-Mittel dokumentieren. Die Apobank teilte außerdem mit, es habe zu dieser Frage bereits Gespräche mit der KfW gegeben. Doch es sei bisher keine Lösung für das Problem gefunden worden. Nach Auskunft der Apobank verlange die KfW, dass zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Überbrückungskredits eine Aktennotiz angefertigt werden müsse, nach der die Ablösung dieses Kredites durch KfW-Mittel erfolgen solle. Diese Bedingung sei aber praktisch unerfüllbar, weil den Apothekern zum entscheidenden Zeitpunkt die KfW-Kredite noch gar nicht bekannt waren.
Angeblich doch 250 Kredite an Apotheken
Demnach würde die politisch angebotene Hilfe an einer formalen Hürde scheitern. Allerdings passt dies nicht zu den bekannten Informationen aus dem Gesundheitsausschuss des Bundestags. DAZ.online liegt die Angabe eines beteiligten Politikers vor, nach der etwa 250 Apotheken bereits solche Kredite erhalten hätten. Ein anderes Online-Medium hatte diese Zahl ebenfalls genannt. Ist diese Zahl eine Erfindung der Politik? Oder prüfen andere Banken die Kreditanträge der Apotheken weniger sorgfältig und übersehen dabei das Kleingedruckte bei der KfW? DAZ.online bleibt an dem Thema dran.
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*Nachtrag (30. Oktober 2020, 13:05 Uhr):
Auf Nachfrage von DAZ.online hat die KfW die von der Apobank genannte Bedingung bestätigt. Wenn eine Apotheke akuten Liquiditätsbedarf habe und die Hausbank vorab Liquidität zur Verfügung stellen müsse, sei „ein aktenkundiges Vorhabengespräch vor Maßnahmenbeginn und im Anschluss eine unverzügliche Antragstellung bei der KfW notwendig“. Die Ablösung der Zwischenfinanzierung durch die KfW-Mittel aus dem Sonderprogramm gelte dann nicht als Umschuldung, die gemäß den Förderbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen sei.
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