Kredite für AvP-Apotheken

Apobank: KfW-Hilfen für Apotheken scheitern an unerfüllbarer Bedingung

Süsel - 30.10.2020, 11:45 Uhr

Die Bundesregierung sichert den AvP-Apothekern Kredite der KfW zu - doch mit den Anträgen gibt es offenbar Schwierigkeiten. (p / Foto: imago images / Jan Huebner)

Die Bundesregierung sichert den AvP-Apothekern Kredite der KfW zu - doch mit den Anträgen gibt es offenbar Schwierigkeiten. (p / Foto: imago images / Jan Huebner)


Die Politik hat den AvP-geschädigten Apotheken KfW-Kredite in Aussicht gestellt. Doch die Vergabe dieser Kredite scheitert bisher an einer praktisch unerfüllbaren Bedingung der KfW, erläuterte die Apobank gegenüber DAZ.online. Die Apobank habe daher bisher keine solchen Kredite vermitteln können. Demnach würde die Hilfe der Politik ins Leere gehen. Doch aus der Politik heißt es, etwa 250 Apotheken hätten solche Hilfen erhalten. Wie passt das zusammen?

Die Folgen der AvP-Insolvenz beschäftigen zunehmend die Politik, aber die einzige greifbare Hilfe des Bundes für die betroffenen Apotheken sind bisher offenbar die schon Anfang Oktober angekündigten KfW-Kredite. Daneben gibt es einzelne Reaktionen auf Landesebene. Doch sind die KfW-Kredite schon bei den Apotheken angekommen?

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Die KfW konnte auf Anfrage von DAZ.online keine Informationen geben, ob sie Kredite an Apotheken vergeben hat. Denn in der Statistik der KfW würden die Kreditnehmer nur grob in Kategorien wie Handel oder Dienstleistung klassifiziert. Damit sei nicht erkennbar, ob Apotheken darunter sind. Die KfW habe auch keine branchenspezifischen Programme. Doch ein Pressesprecher der KfW bestätigte gegenüber DAZ.online, dass Apotheken antragsberechtigt sind und Corona-Hilfen in Anspruch nehmen können. Dies gelte auch für Apotheken, die durch die AvP-Insolvenz in Schwierigkeiten geraten sind.

Beim Corona-Programm der KfW spiele es keine Rolle, weshalb der Kreditnehmer Schwierigkeiten habe. Normalerweise dürfte die KfW solche Kredite ohnehin nicht vergeben, aber wegen der Corona-Pandemie würden nun andere Regeln gelten. Die entscheidende Zugangsvoraussetzung für das Programm sei, dass das Unternehmen, das den Kredit beantragt, Ende 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sei. Bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro nehme die KfW keine weiteren Prüfungen vor. Es sei die Aufgabe der Hausbanken, die Anträge zu prüfen und zu entscheiden, ob sie die Anträge an die KfW weiterleiten. Die Banken seien in dieser Entscheidung frei, aber sie seien bei den Kreditkonditionen an die Vorgaben der KfW gebunden. *

Keine Hilfskredite für Umschuldungen

Die Bedingungen der KfW erscheinen damit auf den ersten Blick unproblematisch, aber in der Praxis ergibt sich dennoch eine offenbar unüberwindliche Hürde. Dies zeigen die Erfahrungen der Apobank. Auf Anfrage von DAZ.online erklärte eine Pressereferentin der Apobank, die KfW biete Corona-Hilfen für Apotheken, die prinzipiell auch von AvP-geschädigten Apotheken genutzt werden könnten. Doch wegen einer bestimmten Vorgabe der KfW sei dies praktisch unmöglich: Denn der Zweck der KfW-Hilfe sei in diesen Fällen, den Überbrückungskredit der Apotheke umzuschulden. Doch im Regelwerk der KfW steht, dass die Kreditmittel nicht für Umschuldungen infrage kommen. Dies ist aus den Merkblättern der KfW zu allen Varianten der Corona-Hilfen zu entnehmen.

Die KfW prüfe dies zwar nicht nach, aber die jeweilige Hausbank müsse dies beim Antrag auf KfW-Mittel dokumentieren. Die Apobank teilte außerdem mit, es habe zu dieser Frage bereits Gespräche mit der KfW gegeben. Doch es sei bisher keine Lösung für das Problem gefunden worden. Nach Auskunft der Apobank verlange die KfW, dass zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Überbrückungskredits eine Aktennotiz angefertigt werden müsse, nach der die Ablösung dieses Kredites durch KfW-Mittel erfolgen solle. Diese Bedingung sei aber praktisch unerfüllbar, weil den Apothekern zum entscheidenden Zeitpunkt die KfW-Kredite noch gar nicht bekannt waren.

Angeblich doch 250 Kredite an Apotheken

Demnach würde die politisch angebotene Hilfe an einer formalen Hürde scheitern. Allerdings passt dies nicht zu den bekannten Informationen aus dem Gesundheitsausschuss des Bundestags. DAZ.online liegt die Angabe eines beteiligten Politikers vor, nach der etwa 250 Apotheken bereits solche Kredite erhalten hätten. Ein anderes Online-Medium hatte diese Zahl ebenfalls genannt. Ist diese Zahl eine Erfindung der Politik? Oder prüfen andere Banken die Kreditanträge der Apotheken weniger sorgfältig und übersehen dabei das Kleingedruckte bei der KfW? DAZ.online bleibt an dem Thema dran.

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*Nachtrag (30. Oktober 2020, 13:05 Uhr):

Auf Nachfrage von DAZ.online hat die KfW die von der Apobank genannte Bedingung bestätigt. Wenn eine Apotheke akuten Liquiditätsbedarf habe und die Hausbank vorab Liquidität zur Verfügung stellen müsse, sei „ein aktenkundiges Vorhabengespräch vor Maßnahmenbeginn und im Anschluss eine unverzügliche Antragstellung bei der KfW notwendig“. Die Ablösung der Zwischenfinanzierung durch die KfW-Mittel aus dem Sonderprogramm gelte dann nicht als Umschuldung, die gemäß den Förderbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen sei.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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