VOASG-Änderungsanträge

Auch EU-Versender müssen Temperaturanforderungen erfüllen

Berlin - 24.10.2020, 08:00 Uhr

Auch Arzneimittelversender aus dem EU-Ausland müssen die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung zu Transport und Lagerung von Arzneimitteln beachten. (c / Foto: New Africa / stock.adbobe.com)

Auch Arzneimittelversender aus dem EU-Ausland müssen die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung zu Transport und Lagerung von Arzneimitteln beachten. (c / Foto: New Africa / stock.adbobe.com)


Der Einsatz des CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger, mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz klarzustellen, dass auch für EU-Versender Temperaturkontrollen nötig sind, hat offenbar Wirkung gezeigt. Die jüngsten Formulierungshilfen für Änderungsanträge zum Gesetzentwurf sehen entsprechende Nachjustierungen im Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung vor.

Kommende Woche, am 29. Oktober, soll das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) abschließend vom Bundestag beraten und beschlossen werden. Tags zuvor wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages nochmals mit dem Gesetzentwurf befassen und Änderungsanträge beschließen.

Nun liegt ein neues Paket von Formulierungshilfen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) für Änderungsanträge vor, das teilweise dem ersten Paket von Anfang September gleicht, aber auch eine Überraschung bereithält. Unverändert bleiben die Streichungsvorschläge: Obsolet geworden sind die derzeit noch im Gesetzentwurf vorhandenen Regelungen zum Makelverbot, dem Wiederholungsrezept und Grippeschutzimpfungen in der Apotheke. Sie alle wurden bereits in anderen Gesetzgebungsvorhaben umgesetzt.

Nach wie vor vorgesehen ist, die im VOASG geplante Regelung zu automatisierten Ausgabestationen zu ergänzen. Allerdings wurde etwas an der Formulierung geschliffen. Die Arzneimittel aus diesen Stationen sind demnach „für jeden Empfänger getrennt zu verpacken und jeweils mit dessen Namen und Anschrift des Empfängers zu versehen“. 

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Herausgefallen aus dem zunächst angedachten Änderungspaket ist hingegen eine Änderung in § 11 Abs. 3 Apothekengesetz. Diese sollte Apothekeninhabern ermöglichen, auf Anforderung anderer Apotheken nicht nur anwendungsfertige Zytostatikazubereitungen, sondern auch andere patientenindividuell hergestellte Arzneimittel zur parenteralen Anwendung an diese öffentliche Apotheke abzugeben. Zudem sollte eine Änderung im Betäubungsmittelgesetz erfolgen, um Versorgungsengpässen bei der Versorgung von Palliativpatienten mit Schmerzpumpen entgegenzuwirken. Diese Forderungen hatte der Bundesrat aufgestellt – und die Bundesregierung hatte eigentlich zugesagt, sie aufzugreifen. Was hinter dem Sinneswandel steckt, bleibt vorerst offen.

Und was ist hinzugekommen? Kürzlich bekannt wurde bereits der geplante Änderungsantrag zur Verstetigung der Botendienstvergütung ab 1. Januar in Höhe von 2,50 Euro netto pro Tag und Lieferort. Ganz neu ist hingegen die Formulierungshilfe für den Änderungsantrag 6 – hier geht es um Anforderungen an den Versandhandel im Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung, und zwar „einschließlich der Einhaltung der Temperaturbedingungen“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

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von Anita Peter am 24.10.2020 um 10:26 Uhr

"während des Transports bis zur Abgabe an den Empfänger eingehalten werden;"

Wann wird "abgegeben"`? Die Zustellung in einen Briefkasten oder eine Packstation ist bei Arzneimitteln bestimmt nicht "abgegeben". Die Abgabe hat persönlich zu erfolgen. NUR dann ist auch die Temparaturanforderung zu100% zu gewährleisten.
Ansonsten wieder mal ein Papiertiger, da laut Spahn DoMo nicht kontrolliert werden muss.

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Wie oft rennen wir denn noch gegen diese Mauer?

von Benjamin Schäfer am 24.10.2020 um 9:30 Uhr

Gesetze funktionieren nicht, denn es fehlt an der Exekutive! Und falls es noch niemand gemerkt hat, genau diese Immunität gegenüber Rechtsprechung, die im Niederländisch-deutschen Grenzgebiet das steuermeidende. fremdkapitalgesteuerte Krebsgeschwür wuchern lässt, ist das Konzept. Geschäftsmodell darf man es nicht nennen, weil es DIebstahl ist. Sowohl an Kapital, welches dringend in unserem Gesundheitssystem bleiben muss, aber auch Diebstahl an Gesundheitsinfrastruktur an sich. Und dann wird man sich in 10 Jahren wieder hinstellen - analog zur hier vernichteten Generikawirkstoffindustrie - und sagen:"Huch, wer konnte denn ahnen, dass es keine kluge Idee ist, sich so abhängig zu machen?

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