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EU-Kommission zum VOASG
Hennrich: Brief aus Brüssel ist „zumindest kein rotes Licht“
Keine Angst vor dem EuGH
Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Christine Aschenberg-Dugnus, fürchtet trotz der eher positiven Rückmeldung Bretons eine Hängepartie, sollte das VOASG in Kraft treten. Denn es sei davon auszugehen, dass das Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beklagt werden wird – Ausgang ungewiss. Im Jahr 2016 waren es eben jene Luxemburger Richter, die die deutsche Arzneimittelpreisbindung für einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit erklärt und das Boni-Verbot für EU-Versender gekippt hatten. „Wir brauchen einen Plan B“, betonte die Gesundheitsexpertin.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt entgegnete, es sei durchaus denkbar, dass ein solcher Prozess heute zu einem anderen Ergebnis führen könnte als noch 2016. „Die Welt hat sich weitergedreht“, sagte er. Mit der Einführung des E-Rezepts existiere der Wettbewerbsnachteil für EU-Versender, die der EuGH 2016 noch bemängelt hatte, künftig nicht mehr. Dieser Meinung ist auch Hennrich: Das IGES-Gutachten lege nahe, dass das E-Rezept den Markt so verändern werde, dass keine Nachteile für Versandhändler mehr bestünden. „Damit ist die Begründung des Urteils vom Oktober 2016 obsolet“, folgerte der Jurist.
Nationale Regelungskompetenz bestätigt
Darüber hinaus unterstreiche auch das Urteil des EuGH aus der vergangenen Woche zum Werbeverbot für Shop Apotheke in Frankreich die Regelungskompetenz der EU-Mitgliedstaaten im Gesundheitsbereich. Demnach darf Frankreich dem EU-Versender die Werbung für den OTC-Versand zwar nicht in Gänze verbieten. Verbote, die die Würde des Apothekerberufs schützen oder den missbräuchlichen Arzneimittelkonsum verhindern sollen, seien jedoch grundsätzlich mit europäischem Recht vereinbar.
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