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PKV-Stellungnahme zur Apothekenreform
Boni-Verbot und pharmazeutische Dienste auch für privat Versicherte!
Dienstleistungen können Versorgung verbessern
Zwar geht die PKV davon aus, dass der Gesetzgeber alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft hat, wie den Vorgaben des EuGH Genüge getan werden kann. „Es ist aber darauf hinzuweisen, dass aus dem kurzfristigen Vorteil der Inanspruchnahme von potentiellen Boni mittel- und langfristig ein Nachteil erwachsen kann, da die Nichtgeltung der Arzneimittelpreisverordnung insgesamt zu einem höheren Preisniveau führen könnte. Dies wäre im oben genannten Sinne den Unternehmen und Versicherten der PKV nicht zumutbar.“
Wer zahlt, soll auch Anspruch haben
Was den geplanten Honorartopf für neue pharmazeutische Dienstleistungen betrifft, moniert der Verband, dass privat Versicherte zwar dafür zahlen sollen, jedoch „an keiner Stelle des Entwurfs vorgesehen ist, dass sie diese auch in Anspruch nehmen können“. Er fordert daher eine gesetzliche Klarstellung, dass auch Privatversicherte und Beihilfeberechtigte die pharmazeutischen Dienstleistungen nutzen dürfen. „Die Formulierung eines Anspruchs darf nicht einer Vereinbarung und damit dem Ermessen der Vertragspartner überlassen werden.“
Grundsätzlich haben die Unternehmen der PKV laut Stellungnahme Interesse an der Vereinbarung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen, denn die Versorgung der Patienten „kann durch die Einbindung der pharmazeutischen Kompetenz der Apotheker grundsätzlich verbessert werden“. Allerdings handelt es sich aus ihrer Sicht bei pharmazeutischen Dienstleistungen, die „über die üblichen Beratungsleistungen hinaus erbracht werden, eindeutig um einzelvertraglich und wettbewerblich zu regelnde Sachverhalte. Die gewählte Konstruktion verhindert zwar nicht per se wettbewerbliche Optionen, beschränkt diese aber faktisch durch die fixe Vergütung in der Arzneimittelpreisverordnung.“
Kann das VOASG wirklich alle Apotheken stärken?
Der PKV-Verband hätte es begrüßt, wenn für im Detail überhaupt erst zu vereinbarende pharmazeutische Leistungen die Höhe der Vergütung den Vertragspartnern überlassen worden wäre. Abgesehen davon zweifelt er insgesamt daran, dass die Regelung das von der Bundesregierung anvisierte Ziel flächendeckend erreichen wird. „Abschließend ist anzumerken, dass von den neuen Leistungen Apotheken mit einer hohen Anzahl von Patientenkontakten wesentlich stärker profitieren werden als wenig frequentierte Apotheken. Entsprechend wird die beabsichtigte ‚Stärkung der Vor-Ort-Apotheken‘ sehr unterschiedlich ausfallen.“
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