ABDA-Klarstellung

Apotheker dürfen keine Corona-Tests an Laien abgeben

Berlin - 02.09.2020, 18:00 Uhr

Auch die ABDA ist der Auffassung, dass Apotheker keine Corona-Schnelltests abgeben dürfen. (Foto: imago images / Future Image)

Auch die ABDA ist der Auffassung, dass Apotheker keine Corona-Schnelltests abgeben dürfen. (Foto: imago images / Future Image)


Roche will Ende September Antigen-Schnelltest auf den Markt bringen

Der ABDA-Vize weist darauf hin, dass sich die Rechtslage durchaus ändern ließe: „Wenn die zuständigen Behörden in Zukunft die Ansicht vertreten sollten, dass Endverbraucher entsprechende Selbsttests bekommen können, wäre dies durch eine Bekanntmachung des Robert Koch-Instituts oder eine Änderung der Medizinprodukteabgabeverordnung rechtlich leicht umsetzbar. Aber solange dies nicht geschieht, dürfen Apotheken keine Corona-Tests an Endverbraucher abgeben.“

Eine Anfrage von DAZ.online im Bundesgesundheitsministerium, ob eine Änderung der Medizinprodukteabgabeverordnung angedacht ist, wurde bislang nicht beantwortet. Bislang sieht die Verordnung nur eine Ausnahme für HIV-Selbsttests vor. Kürzlich hatte sich auch der Virologe Professor Alexander Kekulé dafür ausgesprochen, Schnelltests über Apotheken auszugeben – im Blick hatte er dabei allerdings Antigentests.

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Einen solchen will jetzt die Firma Roche Ende September auf den deutschen Markt bringen. Und hier scheint man sich der Rechtslage bewusst zu sein. In der Pressemitteilung heißt es ausdrücklich: „Der SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest wird von medizinischem Fachpersonal patientennah durchgeführt. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn zeitnah Entscheidungen getroffen werden müssen oder Laboruntersuchungen schwer zugänglich sind“. Von einem Vertrieb über die Apotheken ist nicht die Rede.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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