Schlappe für TeleClinic

Landgericht Stuttgart: Weitere Zusammenarbeit für apotheken.de unzumutbar

Stuttgart - 28.08.2020, 17:15 Uhr

Das Landgericht Stuttgart ist überzeugt: Mit TeleClinic in Zur Rose-Hand ist apotheken.de eine Kooperation mit dem Telemedizin-Anbieter nicht mehr möglich. (Foto: imago images / Eibner)

Das Landgericht Stuttgart ist überzeugt: Mit TeleClinic in Zur Rose-Hand ist apotheken.de eine Kooperation mit dem Telemedizin-Anbieter nicht mehr möglich. (Foto: imago images / Eibner)


TeleClinic akzeptiert Entscheidung

Seit Anfang 2018 arbeitete das Münchner Telemedizin-Start-Up TeleClinic mit dem zum Deutschen Apotheker Verlag in Stuttgart gehörenden Apothekenwebsite-Anbieter apotheken.de zusammen. Über das apotheken.de-Vorbestellsystem gelangten die TeleClinic-E-Rezepte in die rund 6000 angeschlossenen Apotheken vor Ort. Als im Juli dieses Jahres die schweizerische Zur Rose-Gruppe die TeleClinic übernahm, beendete apotheken.de die Zusammenarbeit sofort. Man lasse sich nicht zum Steigbügelhalter für den Erfolg rein ökonomisch getriebener Plattformstrategien ausländischer Kapitalgesellschaft im deutschen Gesundheitswesen machen, sagte Dr. Christian Rotta, Geschäftsführer der Mediengruppe Deutscher Apotheker Verlag, damals gegenüber DAZ.online

Gegen die Aufkündigung der Zusammenarbeit wehrte sich die TeleClinic, deren 
E-Rezepte nun nur noch in die weiterhin angeschlossene Versandapotheke Mache gesendet werden können, indem sie eine einstweilige Verfügung beantragte. Diese sollte apotheken.de verpflichten, die Kooperation zumindest bis Ende Oktober fortzusetzen. Doch diesen Antrag wies das Landgericht Stuttgart am 27. August 2020 zurück.

Das Stuttgarter Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch die TeleClinic-Geschäftsführerin Katharina Jünger hat gegenüber der „Pharmazeutischen Zeitung“ erklärt, dass ihr Unternehmen nicht in die nächste Instanz gehen wolle. Lieber wolle man sich darauf konzentrieren, „im eigenen Portal einen Mehrwert für den Patienten zu generieren.“ Ob die ausführliche und eindeutige Urteilsbegründung einen Anteil an dieser Entscheidung hatte, dazu äußerte sich Jünger nicht.



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8 Kommentare

Bitte so weitermachen !

von Dr. Arndt Stütz am 29.08.2020 um 17:40 Uhr

Danke dem gesamten Deutschen Apotheker Verlag für konsequentes Handeln gegen dieses Monsterkonstrukt aus Arzt und Apotheke in einer Hand. Wie nur können verantwortungsvolle Politiker uns Bürger und Patienten vor solchen „Gelddruckmaschinen“ schützen ?

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Gratulation!

von Waltraud Hofer am 29.08.2020 um 1:03 Uhr

Während PZ/ABDA heute der TeleClinic in einem Sondernewsletter (!) ein Forum bietet, in dem die Geschäftsführerin Katharina Jünger behaupten kann, dass eine Kooperation mit Zur Rose und DocMorris für Apotheken Vorteile biete, erstreitet der Deutsche Apotheker Verlag/Apotheken.de am gleichen Tag ein bemerkenswertes Urteil gegen das Trio infernal und zeigt Rückgrat. Gratulation!

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AW: Gratulation

von Anita Peter am 29.08.2020 um 12:38 Uhr

Die ABDA hat sich von der klassischen Vor Ort Apotheke schon lange verabschiedet. Das sehen sie doch am Verhalten und den Forderungen der ABDA.

Teleclinic

von Peter Kaiser am 28.08.2020 um 22:16 Uhr

Es gibt noch aufrichtige, ehrliche Menschen! Bravo.

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Urteil

von Dr Günther Hanke am 28.08.2020 um 21:28 Uhr

Herzlichen Glückwunsch auch von meiner Seite als Kammerpräsident von Baden-Württemberg und Befürworter eines sinnvollen E-Rezepts in den neutralen Händen der Apotheker

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Gerichtliche Auseinandersetzung mit Teleclinic

von Hermann Vogel am 28.08.2020 um 18:05 Uhr

Die Geradlinigkeit des Deutschen Apotheker Verlages verdient höchsten Respekt und Anerkennung!
apotheken.de wurde vor 20 Jahren von Apothekern für Apotheker vor Ort gegründet. Dass der Deutsche Apotheker Verlag diese Intention auch heute noch zu 100% weiterverfolgt, ist mehr als ein Signal: Die Institution Apotheke vor Ort muss trotz aller Digitalisierungsbestrebungen ihre Unabhängigkeit gegenüber den „Ausstellern“ digitaler Verordnungen behalten, gerade wenn Letztere durch Eigentümerwechsel sich gegen das deutsche Apothekensystem positionieren. Solch eine Entschlossenheit würde auch manch anderer Apothekerorganisation gut zu Gesicht stehen.

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AW: die DAZ mit erfrischender Gradlinigkeit

von Dr. Susanne Rueck am 28.08.2020 um 19:11 Uhr

Gerne habe ich die wunderbar treffsichere Formulierung vom Kollegen Hermann Vogel in meinen Betreff erhoben! JA, genau diese klare, unerschütterliche und gegen alle Weichspültendenzen widerstandsfähige DAZ mit allen ihren journalistischen "Anhängen" ist unser zuverlässiger Fels in der berufspolitischen Brandung, nicht zueltzt auch wegen ihres couragierten und konsequenten Handelns. So wie in diesem Fall. Es gebührt ihr ein immerwährender Riesendank, weil 'nebenher' doch auch saftige Kosten entstehen, so z.B. die intelligenten, aber von ABDA unter den Tisch gekehrten Gutachten zum RxVV, usw., usf. .. Und trotzdem hörte ich letztlich von Kollegen, die die DAZ "wegen zu hoher Abokosten" gekündigt haben. FALSCH, das ist sowas von FALSCH!!! Unsere DAZ ist u n b e z a h l b a r !!!!

AW: Gerichtliche Auseinandersetzung mit

von Dr.Diefenbach am 28.08.2020 um 21:16 Uhr

Ich möchte mich da mal anschliessen:WIE man auf die Idee kommen kann, eine DAZ wegen "zu hoher Kosten" zu kündigen, ist mir schleierhaft.Woher soll denn die fachliche Info jede Woche kommen?.Ach so, es gibt ja die PZ.....Ich erinnere daran, dass dieses(!!) PR-Organ mittels der Beiträge aller Kollegen,wenngleich auch auf Umwegen, subventioniert wurde(?) Wird()?).Da kenne ich noch diesbezügliche Haushaltspositionen, bei Nachfragen ob das sein müsse, wurde man ordentlich ,ich sags mal deutlich, angemacht..Letztendlich bleibt, will man auch politisch andere Meinungen als die Verlautbarungen aus der Zentrale lesen,NUR:DAZ.Punkt

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