- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Landgericht Stuttgart: ...
Schlappe für TeleClinic
Landgericht Stuttgart: Weitere Zusammenarbeit für apotheken.de unzumutbar
TeleClinic akzeptiert Entscheidung
Seit Anfang 2018 arbeitete das Münchner Telemedizin-Start-Up TeleClinic mit dem zum Deutschen Apotheker Verlag in Stuttgart gehörenden Apothekenwebsite-Anbieter apotheken.de zusammen. Über das apotheken.de-Vorbestellsystem gelangten die TeleClinic-E-Rezepte in die rund 6000 angeschlossenen Apotheken vor Ort. Als im Juli dieses Jahres die schweizerische Zur Rose-Gruppe die TeleClinic übernahm, beendete apotheken.de die Zusammenarbeit sofort. Man lasse sich nicht zum Steigbügelhalter für den Erfolg rein ökonomisch getriebener Plattformstrategien ausländischer Kapitalgesellschaft im deutschen Gesundheitswesen machen, sagte Dr. Christian Rotta, Geschäftsführer der Mediengruppe Deutscher Apotheker Verlag, damals gegenüber DAZ.online.
Gegen die Aufkündigung der Zusammenarbeit wehrte sich die TeleClinic, deren
E-Rezepte nun nur noch in die weiterhin angeschlossene Versandapotheke Mache gesendet werden können, indem sie eine einstweilige Verfügung beantragte. Diese sollte apotheken.de verpflichten, die Kooperation zumindest bis Ende Oktober fortzusetzen. Doch diesen Antrag wies das Landgericht Stuttgart am 27. August 2020 zurück.
Das Stuttgarter Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch die TeleClinic-Geschäftsführerin Katharina Jünger hat gegenüber der „Pharmazeutischen Zeitung“ erklärt, dass ihr Unternehmen nicht in die nächste Instanz gehen wolle. Lieber wolle man sich darauf konzentrieren, „im eigenen Portal einen Mehrwert für den Patienten zu generieren.“ Ob die ausführliche und eindeutige Urteilsbegründung einen Anteil an dieser Entscheidung hatte, dazu äußerte sich Jünger nicht.
8 Kommentare
Bitte so weitermachen !
von Dr. Arndt Stütz am 29.08.2020 um 17:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Gratulation!
von Waltraud Hofer am 29.08.2020 um 1:03 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Gratulation
von Anita Peter am 29.08.2020 um 12:38 Uhr
Teleclinic
von Peter Kaiser am 28.08.2020 um 22:16 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Urteil
von Dr Günther Hanke am 28.08.2020 um 21:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Gerichtliche Auseinandersetzung mit Teleclinic
von Hermann Vogel am 28.08.2020 um 18:05 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: die DAZ mit erfrischender Gradlinigkeit
von Dr. Susanne Rueck am 28.08.2020 um 19:11 Uhr
AW: Gerichtliche Auseinandersetzung mit
von Dr.Diefenbach am 28.08.2020 um 21:16 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.