- DAZ.online
- News
- Recht
- TeleClinic scheitert mit ...
Nach Zur Rose-Übernahme
TeleClinic scheitert mit Klage gegen apotheken.de
Der Telemedizin-Abieter TeleClinic wollte gestern vor dem Landgericht Stuttgart erwirken, dass die E-Rezepte aus den Fernbehandlungen weiterhin über apotheken.de an die Vor-Ort-Apotheken geleitet werden. Nach der Übernahme durch die Zur Rose AG im Juli hatte apotheken.de die Zusammenarbeit mit TeleClinic beendet. Die Richter kamen zu dem Urteil, dass die Beendigung der Kooperation rechtmäßig war.
Als Mitte Juli bekannt wurde, dass der Münchener Telemedizin-Anbieter TeleClinic zukünftig neben DocMorris als Teil der schweizerischen Zur Rose AG firmieren wird, beendete apotheken.de mit sofortiger Wirkung die mehr als zwei Jahre andauernde Zusammenarbeit. Ein Vorgang, der unter Apothekern für große Zustimmung sorgte, denn die ärztliche und pharmazeutische Tätigkeit muss im deutschen Gesundheitswesen wirtschaftlich getrennt voneinander stattfinden.
Mehr zum Thema
Nach Kauf durch DocMorris-Mutter
apotheken.de beendet Zusammenarbeit mit TeleClinic
Vor dem Landgericht Stuttgart wollte TeleClinic-Gründerin Katharina Jünger jedoch erwirken, dass die mehr als 6.000 Vor-Ort-Apotheken, die bisher über apotheken.de an ihre Telemedizin-Plattform angeschlossen waren, auch weiterhin Bestandteil des Angebots bleiben. Seit der Kündigung ist es für die fernbehandelten Patienten nur sehr eingeschränkt möglich, an die verordneten Arzneimittel zu gelangen. Die postalische Zusendung von Papierrezepten bietet TeleClinic nicht von sich aus an. Ohne persönliches Nachhaken können die Arzneimittel nur über die noch angeschlossene deutsche Versandapotheke Mache geordert werden. Geklagt hatte Jünger gegen den Deutschen Apotheker Verlag, der den Onlineservice- und Apothekenwebsite-Anbieter apotheken.de betreibt.
Die Kooperation mit TeleClinic in den letzten beiden Jahren sei vor allem ein gegenseitiger Erfahrungsaustausch gewesen, betonte Dr. Benjamin Wessinger, Geschäftsführer des Deutschen Apotheker Verlags, zu Beginn der Verhandlung. Jünger ließ über ihre Anwältin erklären, dass die Verschriftlichung der Zusammenarbeit in Form eines Vertrags „im Geschäftsgebaren untergegangen“ sei.
DocMorris nur eine „abstrakte Gefahr“?
Schnell wurde klar, dass den Richtern am Landgericht der fehlende schriftliche Vertrag ein Dorn im Auge war. Darüber hinaus nahmen sie Jünger offenbar nicht ab, dass mit der TeleClinic-Akquisition durch Zur Rose nicht auch die Anbindung an den Versender DocMorris in Aussicht steht. Immerhin hatte dies die Zur Rose AG in einer Pressemitteilung bereits proklamiert. Jünger, die aus einer häuslichen Corona-Quarantäne in den Saal per Videochat geschaltet war, ließ nicht locker: Eine Zusammenarbeit mit DocMorris sei nur eine „abstrakte Gefahr“ und kein Grund dafür, dass nicht weiterhin auch mit Vor-Ort-Apotheken über den Dienstleister apotheken.de zusammengearbeitet werden könnte. Auch wies sie auf wirtschaftliche Schäden hin, die ihr und der Zur Rose AG bereits entstanden seien. So wäre der Aktienkurs kurz nach dem Kooperationsende eingebrochen.
Nach einer mehr als zweieinhalbstündigen Verhandlung kamen die Richter des Landgerichts allerdings zu dem Urteil, dass apotheken.de mit der Beendigung der Zusammenarbeit nicht gegen geltendes Recht verstoßen hätte und die Klage somit abgewiesen werden muss. Jünger kann noch Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Entscheidung einlegen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.