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„Problem mit der Schnittstelle“
Wo landen die Rezepte von TeleClinic?
Mitte Juli war es der Paukenschlag im Apothekenmarkt: Die DocMorris-Muttergesellschaft Zur Rose AG gab den Kauf des Telemedizin-Anbieters TeleClinic bekannt. Der bisherige technische Partner apotheken.de beendete daraufhin unmittelbar und mit sofortiger Wirkung die Zusammenarbeit. Seitdem können die
E-Rezepte aus den Fernbehandlungen nicht mehr in den mehr als 6.000 Vor-Ort-Apotheken eingelöst werden. Was bietet TeleClinic stattdessen seinen Nutzern an?
Am Abend des 16. Juli 2020 veröffentlichte die schweizerische Zur Rose AG eine für den deutschen Apothekenmarkt brisante Presseinformation: Die DocMorris-Muttergesellschaft teilte darin mit, dass sie ihre Einkaufstour in Deutschland fortgesetzt hat. Doch dieses Mal war es kein Arzneimittelversender, sondern ein Anbieter von ärztlicher Fernbehandlung – das Münchener Start-up TeleClinic.
Seit 2015 entwickelte sich das Unternehmen zum führenden Telemedizinanbieter in Deutschland und war zwischenzeitlich sogar integraler Bestandteil des E-Rezept-Modellprojekts GERDA der Apothekerkammer und des Apothekerverbandes in Baden-Württemberg. Die ersten elektronischen Verschreibungen brachte TeleClinic bereits 2018 auf den Weg und konnte sie mit der Technik von apotheken.de in die Vor-Ort-Apotheke übertragen. Den Patienten und Nutzern der TeleClinic-App war es so möglich, dass sie ihre E-Rezepte bundesweit in den mehr als 6.000 Apotheken einlösen konnten.
Als Zur Rose Mitte Juli bekanntgab, den deutschen Telemedizin-Vorreiter für einen Kaufpreis „im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich“ zu übernehmen, erklärte apotheken.de unmittelbar und mit sofortiger Wirkung die Zusammenarbeit für beendet. „Damit war für uns eine rote Linie überschritten“, so die Begründung von Dr. Christian Rotta, Geschäftsführer des Deutschen Apotheker Verlags, zu dem der Onlineservice- und Apothekenwebsite-Anbieter apotheken.de gehört. „Wir sind den Apotheken vor Ort verpflichtet, die unsere Kunden sind.“ Der Deutsche Apotheker Verlag lasse sich nicht zum Steigbügelhalter für den Erfolg rein ökonomisch getriebener Plattformstrategien ausländischer Kapitalgesellschaft im deutschen Gesundheitswesen machen, hieß es zur Begründung.
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Die Entscheidung des Deutschen Apotheker Verlags sorgte in Apothekerkreisen für große Zustimmung. Durch die Übernahme sind nun ein Anbieter von Fernbehandlungen und der Arzneimittelversender DocMorris im Eigentum der gleichen Unternehmensgruppe – die im deutschen Gesundheitswesen tief verwurzelte Trennung von Arzt und Apotheker wird damit ausgehebelt.
Eine deutsche Versandapotheke ist noch im Boot
Seit dem abrupten Ende der Zusammenarbeit zwischen apotheken.de und TeleClinic ist es den fernbehandelten Patienten jetzt nicht mehr möglich, zur Einlösung ihrer E-Rezepte eine Vor-Ort-Apotheke in ihrer Nähe auszuwählen. Welche Alternative steht den TeleClinic-Nutzern zur Verfügung? Der Telemedizin-Anbieter kommuniziert auf Anfrage die aktuelle Situation wie folgt:
Es gibt zurzeit leider ein Problem mit der Schnittstelle zu lokalen Apotheken, das wir gerade zu beheben versuchen. Bis dahin können unsere Rezepte nur über unsere Online Apotheke eingelöst werden.“
Das „Problem mit der Schnittstelle“ ist der beendeten Zusammenarbeit mit apotheken.de geschuldet. Wer genau mit „unsere Online Apotheke“ gemeint ist, zu dieser Aussage gab es in den vergangenen Tagen viele Spekulationen in Apothekerkreisen.
Tatsache ist, dass es neben den mehr als 6.000 Apotheken über apotheken.de die Versandapotheke Mache aus der Nähe von Stuttgart ist, die ihre Zusammenarbeit mit TeleClinic separat geregelt hat. Ein Umstand, der von Anfang an in der Berichterstattung von DAZ.online kommuniziert wurde. Diese Möglichkeit haben TeleClinic-Patienten also nach wie vor: Sie erhalten das E-Rezept von TeleClinic und können es dann an eine Apotheke weiterleiten – zurzeit eben nur an die Apotheke Mache. Die Option, sich das Rezept in Papierform zuschicken zu lassen, gibt es entgegen anderslautenden Meldungen nicht.
Zuweisungsverbot tangiert?
Ob die aktuell sehr eingeschränkte Auswahl für die TeleClinic-Nutzer gegen das Zuweisungsverbot verstößt, darüber lässt sich trefflich streiten. Bedenken sollte man, dass der Patient das E-Rezept zumindest selbst an die Apotheke versendet. Zum anderen implizieren E-Rezept-Modellprojekte naturgemäß eine gewisse Form der Zuweisung, da sie örtlich und institutionell begrenzt stattfinden.
1 Kommentar
So ein Zufall
von Thorsten Dunckel am 27.08.2020 um 9:28 Uhr
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