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GKV-Finanzentwicklung im 1. Halbjahr 2020
Krankenkassen erzielen in der Coronakrise Überschüsse
Entwicklungen bei den Ausgaben
Die einzelnen Ausgabenbereiche entwickelten sich recht unterschiedlich. So hat der Rückgang bei planbaren Leistungen bei den Krankenhausausgaben im 1. Halbjahr zu einem Minus von 2,4 Prozent geführt. Bei Vorsorge- und Reha-Maßnahmen gab es einen Rückgang von 15,2 Prozent, bei zahnärztlicher Behandlung von 3,6 Prozent, beim Zahnersatz von 9,0 Prozent und bei Heilmitteln von 1,8 Prozent.
Hohe zweistellige Zuwachsraten gab es hingegen bei den Krankengeldausgaben, die einen Anstieg von 14,2 Prozent verzeichneten. Auch bei Arzneimitteln stiegen die Ausgaben – wenn auch nicht mehr so stark wie im 1. Quartal, in dem unter anderem Vorzieheffekte durch Verordnung von Großpackungen ein Plus von 11,5 Prozent zu verzeichnen war. Im 1. Halbjahr sind es zwar „nur“ noch 7,4 Prozent – aber dies sei im Vergleich zu den übrigen Leistungsbereichen „immer noch deutlich überproportional“, so das BMG.
Wie geht es weiter?
Mit dem am 17. Juni vom Bundeskabinett beschlossenen Nachtragshaushalt wurde der GKV ein zusätzlicher Bundeszuschuss von 3,5 Milliarden Euro für 2020 zur Verfügung gestellt, der zum 15. Juli dem Gesundheitsfonds zufloss. Damit wird die Einnahmeentwicklung der GKV und die Liquiditätssituation des Gesundheitsfonds in der 2. Jahreshälfte verbessert. Ferner tragen die zusätzlichen Mittel zum Erhalt der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve des Gesundheitsfonds im Jahr 2020 bei. Denn der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2020 noch über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 10,2 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. Halbjahr 2020 ein Defizit von rund 7,2 Milliarden Euro. Laut BMG ist dieses Defizit neben saisonalen Effekten maßgeblich auf konjunkturbedingte Mindereinnahmen sowie auf Ausgleichszahlungen an Leistungserbringer zurückzuführen.
Das BMG verweist zudem darauf, dass sich die Bundesregierung in ihrem Konjunkturprogramm darauf verständigt hat, dass zur Vermeidung einer Belastung von Arbeitnehmern und Betrieben die Sozialversicherungsabgaben in den Jahren 2020 und 2021 eine Grenze von 40 Prozent der Löhne und Gehälter nicht überschreiten sollen. In welchem Umfang dafür im Jahr 2021 zusätzliche Bundesmittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung bereitgestellt werden müssen, wird im Herbst zu entscheiden sein.
GKV-Chefin Pfeiffer: Die GKV kann auch schwierige Zeiten durchstehen
Für Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, belegen die aktuellen Zahlen, dass die GKV auch unter schwierigen Rahmenbedingungen durch das Miteinander von Ärzten, Kliniken, Krankenkassen, der Politik und vieler weiterer im Gesundheitswesen Tätigen die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen kann. „Wir können froh sein, dieses von der Selbstverwaltung getragene System in Deutschland zu haben.“ Allerdings müsse man davon ausgehen, dass die Ausgaben für die medizinische Versorgung auch ohne Corona-Effekte weiter ansteigen werden, während die Einnahmesituation ab dem kommenden Jahr aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehr schwierig wird. „Deshalb bedarf es einer großen gemeinsamen Anstrengung aller Akteure im Gesundheitswesen und der Politik, um die finanzielle Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung auch im kommenden Jahr zu sichern“, so Pfeiffer.
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