FAQ

ABDA gibt Tipps zum Umgang mit dem E-Medikationsplan

Stuttgart - 13.08.2020, 17:50 Uhr

Der elektronische Medikationsplan soll zunächst auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. (s / Foto: imago images / Martin Bäuml Fotodesign) 

Der elektronische Medikationsplan soll zunächst auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. (s / Foto: imago images / Martin Bäuml Fotodesign) 


Gretchenfrage Honorierung

Des Weiteren wirft die ABDA die offene Frage der Honorierung für Apotheker beim Aktualisieren des Plans auf: „Für den Apotheker […] sieht der Gesetzgeber für die Erstellung oder Aktualisierung des eMP bisher kein Honorar vor.“ Bereits bei der Einführung des Bundeseinheitlichen Medikationsplanes kritisierten Apotheker, dass sie für Ergänzungen im BMP keine Vergütung erhalten. Ärzte können die Erstellung eines BMP dagegen als Einzelleistung oder über Zuschläge abrechnen.

Im PDSG – dem nach der parlamentarischen Sommerpause noch ein letzter Durchgang im Bundesrat bevorsteht – steht geschrieben, dass Apotheker für Arbeiten in der elektronischen Patientenakte vergütet werden sollen. Der elektronische Medikationsplan wird jedoch auf der elektronischen Gesundheitskarte der Patienten hinterlegt. Eine Vergütung für Arbeiten mit der eGK ist im PDSG nicht vorgesehen. Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) am 1. Januar 2021 dürfen sich Patienten jedoch dazu entscheiden, ihren eMP auf die elektronische Patientenakte zu überführen.

„Die Zukunft gehört der elektronischen Patientenakte"

In einem kürzlich veröffentlichten Interview mit DAZ.online merkte Apotheker Ralf König vom Think Tank Health Innovation Hub (hih), der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Digitalisierung berät, an, dass die Vergütung der Apotheker im Zusammenhang mit dem eMP eine Lücke darstellt, für die die Politik eine Lösung finden muss. Außerdem ergänzt er: „Die Speicherung auf der Karte [ist] eine Übergangslösung, die historisch bedingt ist. […] Die Zukunft gehört der elektronischen Patientenakte, hier sind wir auch vergütet eingebunden. Der Patient wird alles, was mit seiner Gesundheit zu tun hat, in Zukunft in der elektronischen Patientenakte pflegen.“

Zudem schließt die ABDA nicht aus, dass in Zukunft pharmazeutische Dienstleistungen bei der Arbeit mit dem elektronischen Medikationsplan honoriert werden könnten. Da aktuell keine Vergütung vorgesehen ist, verweist die Dachorganisation der Apotheker darauf, dass neben der Datenpflege derzeit keine Verpflichtung zu umfangreichen Dienstleistungen besteht: „Eine AMTS-Prüfung über die Gesamtheit aller Arzneimittel ist hier, wie auch sonst im Rahmen der Information und Beratung, nicht Teil des Prozesses. Hierzu müsste eine Medikationsanalyse durchgeführt werden, die gesondert vergütet werden muss.“



Marius Penzel, Apotheker und Volontär
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

ABDA beantwortet Fragen zum Umgang mit dem eMedikationsplan

Die Tücken liegen im Detail

Was geht heute schon für die Apotheken in der Telematikinfrastruktur?

VSDM, ePA, KIM, NFDM, eMP

Medikationsplan-Aktualisierung soll aus Dispensier- und Verordnungsdaten erfolgen

Künftig automatisiert

Apotheker erhalten bei eMedikationsplan umfangreiche Befugnisse – die Honorarfrage ist aber offen

Viel Arbeit für lau?

Interview mit Ralf König und Philipp Stachwitz, hih

„Wir haben als Berufsstand versagt“

Wie es mit dem Medikationsplan weitergeht

Schon digitaler als gedacht

Ralf König und Philipp Stachwitz vom Health Innovation Hub zum geplanten eMedikationsplan

„Wir müssen endlich mal loslaufen“

Der elektronische Medikationsplan als zweite Chance für mehr Patientensicherheit?

Digital statt Papier

2 Kommentare

Wir arbeiten gerne umsonst!

von Thomas Eper am 14.08.2020 um 11:20 Uhr

Scheint sich herumgesprochen zu haben, dass wir gerne zusätzliche Dienstleistungen umsonst übernehmen. Die Liste wird immer länger.
Alles ist scheinbar in unser Honorar, welche in den letzten 16 Jahren um 3% erhöht wurde, eingepreist zu sein.
Wir verdienen zu viel. Komisch nur, dass wir ein Apothekensterben haben.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

„Geldfluss“ gehört nach Dagoberts Entenhausen !

von Heiko Barz am 14.08.2020 um 10:32 Uhr

Moin, Herr Penzel, bitte etwas mehr Sensibilität im Umgang mit der Wortwahl.
Sie sagen in Ihrem Bericht:...., ohne dass dafür Geld „fließen“ würde......
Vorausgesetzt, dass überhaupt ein zusätzliches Beratungshonorar für diese verantwortungsvolle Zusatzleistung des Apothekers Im so wichtigen Segment des Medikationsplanes ausgelobt wird, wird dieses pharmazeutische Engagement sicher nicht zu einem „Geldfluss“ führen.
Auch hören und lesen die uns liebenden Medienvertreter jenes Wort besonders gern, weil es sie in ihrer andauernden Negativbewertung der Deutschen Apothekerarbeit wieder einmal bestärkt. Die Dankesstimmung für unser geleistetes Corona-Engagement ist leider längst schon mediale Geschichte.
Ich würde demnach den Satz etwas anders formulieren:
.......ohne dass zum wiederholten Mal außer eines gequälten Lobes wie immer nichts Zählbares herauskommt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.