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Testverordnung tritt am Samstag in Kraft
Ohne Test droht Bußgeld
Legitimation im Infektionsschutzgesetz
Die Tests sollen innerhalb der ersten 72 Stunden nach Einreise kostenlos bleiben. Wer den Test aber erst später auf Vorgabe des Gesundheitsamtes nachholt, muss ihn demnach selbst bezahlen.
Rechtlich kann sich Spahn auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) berufen. Dieses wurde seit dem Corona-Ausbruch bereits zweimal geändert und räumt dem Bundesgesundheitsministerium weitergehende Befugnisse ein. Allerdings waren diese Änderungen nie unumstritten. Verfassungsrechtler wie der Regensburger Professor Thorsten Kingreen hatten die Regelung wiederholt kritisiert, weil sie gegen das Verfassungsprinzip der Gewaltenteilung verstoße und das Ministerium zum Gesetzgeber mache.
Verhältnismäßig oder nicht?
Zudem verletze ein verpflichtender Rachenabstrich, der für den Test gegen das Coronavirus erforderlich ist, das Recht auf körperliche Unversehrtheit: Ein Grundrecht, das ebenfalls durch die Verfassung geschützt ist. Eingriffe in die Grundrechte sind nur dann erlaubt, wenn sie gut begründet sind und verhältnismäßig bleiben. Als verhältnismäßig könnten die Pflichttests hierbei gelten, wenn sie wirklich eine nennenswerte Anzahl an Neu-Infektionen verhindern können. Ob sich mit der neuen Verordnung das Infektionsgeschehen spürbar eindämmen lässt, bleibt aber fraglich.
Tatsächlich erfolgt ein Großteil der Ansteckungen ganz ohne Kontakt zu Zugereisten im Inland, wie auch Spahn in der Pressekonferenz zugab. Auch scheinen Infektionen bei Einreisenden zwar etwas, aber nicht deutlich häufiger vorzukommen. Laut Spahn sind in Deutschland etwa 0,8 bis 1 Prozent aller Tests positiv, bei Reiserückkehrern etwa 1,2 bis 2 Prozent.
2 Kommentare
ZDF heute-show
von Karl Friedrich Müller am 07.08.2020 um 14:12 Uhr
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toll
von Karl Friedrich Müller am 07.08.2020 um 10:00 Uhr
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