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Kommentar
Impfhonorar: Kein Vorbild für die Vergütung pharmazeutischer Leistungen
Das kürzlich ausgehandelte Honorar von 12,61 Euro netto für eine Grippeimpfung betrifft allein das Thema Impfen. Es kann kein Vorbild für die Honorierung der geplanten neuen pharmazeutischen Dienstleistungen sein, weil sich die Rahmenbedingungen grundlegend unterscheiden. Doch dies wird schwer zu vermitteln sein, weil das erste Impfhonorar leider vor den Honoraren für die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen ausgehandelt wurde, kommentiert DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn.
Das knapp kalkulierte Honorar von 12,61 Euro netto für eine Grippeimpfung in einer Apotheke beim Modellprojekt in Nordrhein wirft viele Fragen auf. Ist der Betrag noch akzeptabel? Oder indiskutabel? Hat er weitergehende Folgen für die Apotheken?
Die Bewertung eines solchen Honorars hängt von den Annahmen für die Kostenrechnung ab. Bei unterstellten 12 Minuten für eine Impfung mit Vor- und Nachbereitung und einem Arbeitskostensatz mit einem sehr knapp kalkulierten Zuschlag für eine Vollkostenrechnung nach dem Vorbild des ARMIN-Projekts ergibt sich etwa der ausgehandelte Betrag. Dann liefert das Impfhonorar einen Deckungsbeitrag zu den Fixkosten des allgemeinen Apothekenbetriebs.
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Doch leider fallen die zusätzlichen Fixkosten für das Impfen dabei unter den Tisch, also beispielsweise für die Schulung, die Liege, das Erarbeiten neuer Inhalte für das QMS und die zu erwartende höhere Versicherungsprämie. Wenn man diese Kosten einbezieht, bleibt hingegen kein nennenswerter Beitrag für die Fixkosten des allgemeinen Apothekenbetriebs. Die Kalkulation wird dann zu einer Teilkostenrechnung. Die Ergebnisse beider Rechenwege können die Apotheker also nicht erfreuen.
Dennoch erscheint nachvollziehbar, wie es dazu gekommen ist. Thomas Preis, der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein, hat nach den Verhandlungen erklärt: „Mehr war aktuell einfach nicht möglich.“ Dabei dürfte das Honorar der Ärzte für das Impfen eine Rolle gespielt haben. Offenbar haben die Krankenkassenvertreter am Verhandlungstisch akzeptiert, dass in den unterschiedlichen Honorarsystemen der Ärzte und Apotheker anders kalkuliert werden muss und dass in den Apotheken zusätzliche Kosten anfallen, die die Ärzte nicht haben.
Psychologisches Signal
Doch auch wenn alle Beteiligten dies anerkennen, setzt ein vorhandener Abrechnungswert ein psychologisches Signal, so verschieden die Systeme auch sein mögen. Darum ist dies ein weiterer Grund, weshalb das Impfen für Apotheken eine so problematische Leistung ist. Neben dem Ärger mit den Ärzten und den zusätzlichen Kosten für eine ganz neue Form der Tätigkeit ist der Weg zu einer angemessenen Honorierung hier besonders schwer.
9 Kommentare
Blendraketen und Schattenboxen
von Dirk Krüger am 21.07.2020 um 12:30 Uhr
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Eine Frage der Alternativen ...
von Reinhard Herzog am 21.07.2020 um 0:43 Uhr
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Aufwand unberücksichtigt! Warum?
von Reinhard Rodiger am 21.07.2020 um 0:25 Uhr
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Nüchtern betrachtet ....
von Wolfgang Müller am 20.07.2020 um 19:44 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Nüchtern betrachtet
von Karl Friedrich Müller am 20.07.2020 um 20:38 Uhr
AW: Nüchtern betrachtet
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 21.07.2020 um 11:16 Uhr
AW: Nüchtern betrachtet
von Dirk Krüger am 21.07.2020 um 18:23 Uhr
Impfen in der Apotheke: Zweimal verloren
von Gesine Tauber am 20.07.2020 um 18:52 Uhr
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von Anita Peter am 20.07.2020 um 17:59 Uhr
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