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Umsetzung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Botendienstpauschale kommt Ende September
Es hat ein wenig gedauert, doch nun ist es soweit: Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband haben sich geeinigt, wie die Botendienstpauschale von 250 Euro in die Apotheken kommt. Sie wird allen Apotheken, die mindestens einmal die Sonder-PZN 06461110 für Botendienste abgerechnet haben, überwiesen – allerdings erst ab Ende September. Zudem hat die ABDA eine Umfrage zum Botendienst gestartet.
Ab Ende September 2020 können sich die Apotheken auf die Auszahlung der einmaligen Pauschale von 250 Euro (netto) für den Botendienst freuen. Eigentlich warten sie bereits seit Ende April darauf – denn da trat die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in Kraft, die diese Pauschale vorsieht. Ihr Zweck war, dass die Apotheken sich in Corona-Zeiten für ihre Botendienste mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln ausstatten können. Doch nun wird sie erst ausgezahlt, wenn die Zusatzvergütung für die Botendienste bereits ausläuft.
Die Abrechnung mit dem GKV-Spitzenverband und die Auszahlung an die Apotheken wird der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (DAV) übernehmen. Darauf haben sich DAV und GKV-Spitzenverband in der „Vereinbarung über die Finanzierung und Auszahlung von einmaligen Botendienst-Pauschalen gemäß § 4 Absatz 2 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ verständigt, die nunmehr in Kraft getreten ist.
Kein Antragsverfahren nötig
Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker freut sich, dass man ein unkompliziertes Procedere gefunden hat: „Es ist kein Antragsverfahren nötig. Alle Apotheken, die mindestens einmal die Sonder-PZN 06461110 für Botendienste abgerechnet haben, bekommen die Überweisung. Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV garantiert eine schnelle und bürokratiearme Abwicklung.“ Ein bisschen kostet das allerdings: 5 Euro Aufwandspauschale wird der NNF in Abzug bringen. Doch das hält Becker „für gut vertretbar“.
Nicht zuletzt betont der DAV-Chef: „Die Apotheken standen und stehen an vorderster Front bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das hat zusätzliche Kosten verursacht, auch für den Botendienst. Deswegen ist es nur konsequent, dass die Betriebe neben dem Zuschuss zum einzelnen Botendienst auch eine Ausstattungspauschale bekommen, die einen Teil der Kosten deckt.“
ABDA startet Umfrage zum Botendienst
Die seit Ende April geltende Regelung, dass die Apotheken für jede Auslieferung im Botendienst 5 Euro abrechnen können, wird Ende September auslaufen. So sieht es die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vor. Doch die ABDA setzt sich bereits für eine Verlängerung der Vergütung ein. Um ihre Argumentation gegenüber der Politik zu stärken, hat sie nun eine Sonderbefragung zum Botendienst gestartet.
An der webbasierten Befragung können alle Inhaber/innen und Leiter/innen einer öffentlichen Apotheke teilnehmen. Es gibt die Möglichkeit, den Fragebogen für die Hauptapotheke und die Filialapotheken separat auszufüllen. 18 Fragen sind es insgesamt, laut ABDA sind zur Beantwortung fünf bis zehn Minuten nötig.
Teilnehmen können Sie unter diesem Link bis zum 14. August: https://www.surveymonkey.de/r/JQ6DJ7T
Die erhobenen Daten werden vollständig anonymisiert und ausschließlich zur Nutzenargumentation verwendet, verspricht die ABDA.
2 Kommentare
Umfrage
von Pille Palle am 10.07.2020 um 15:13 Uhr
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Botendienst Pauschale
von Peter Kaiser am 10.07.2020 um 8:54 Uhr
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