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Weg Frei Fürs E-Rezept
Bundestag verabschiedet Patientendaten-Schutzgesetz
Die Sache mit dem Makelverbot
Weiterhin wesentlich für die Apotheken sind Änderungen im SGB V und dem Apothekengesetz, die vorsehen, dass weder Vertragsärzte noch Krankenkassen oder gar Dritte Patienten bei der Apothekenwahl beeinflussen dürfen. Das sogenannte Makelverbot, das die ABDA eindringlich gefordert hatte, ist also aufgegriffen worden. Bis zum Schluss hatte die ABDA allerdings zudem klare gesetzliche Vorgaben gefordert, die dafür sorgen, dass das Makel- und Beeinflussungsverbot auch technisch durchgesetzt werden kann. Doch hier wurde nicht nachgebessert.
Und was sagt die ABDA?
Die ABDA begrüßte in einer Pressemitteilung die gesetzliche Festschreibung der freien Apothekenwahl für alle Patienten. Aber Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), stellte erneut klar: „Das heute im Bundestag verabschiedete Patientendatenschutzgesetz verbietet richtigerweise de jure das Makeln von E-Rezepten durch Dritte, sichert das Verbot aber leider nicht technisch ab. De facto lässt es Schnittstellen zu, über die sich Handelsriesen und Datenkraken in den Transportweg des Rezepts einschalten und den Patienten beeinflussen können. Medikationsdaten sollten grundsätzlich erst nach dem Einlösen des E-Rezepts in einer Apotheke in andere Anwendungen übernommen werden können. Mit seiner eigens entwickelten App hat der DAV eine Benchmark gesetzt, wie eine solche Anwendung aussehen und funktionieren kann.“
Berliner E-Rezept Projekt wird auf Brandenburg ausgedehnt
Die ABDA verweist auf das Berliner Pilotprojekt zum E-Rezept. Hier sehe man, dass eine bundeseinheitliche Smartphone-App das E-Rezept werbe- und einflussfrei für alle Patienten transportieren und verwalten könne. Das vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Projekt startet im Rahmen der Zukunftsregion Digitale Gesundheit (ZDG) Anfang Juli seine Phase II, berichtet die ABDA: Es wird von Berlin nach Brandenburg ausgedehnt und technisch erweitert. Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie soll eine kontaktlose Versorgung von Risikogruppen mit Arzneimitteln ermöglicht werden. Dazu dient auch die elektronische Übermittlung des E-Rezepts an den Patienten ohne dessen Präsenz in der Praxis. In der seit Ende 2019 laufenden Phase I waren etwa zehn Ärzte, rund 30 Apotheken und eine Krankenkasse an die E-Rezept-Lösung angebunden – in Phase II sollen es jeweils knapp 100 Ärzte und Apotheken sowie mehrere Krankenkassen werden. In Phase I wurden laut ABDA bereits mehr als 100 E-Rezepte ausgestellt. Sie ist überzeugt: Das auf Basis der DAV-Web-App laufende Vorhaben wird wichtige Erkenntnisse für die Erstellung der E-Rezept-App durch die Gematik liefern.
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