Übrigens: Früher waren Minusstunden Voraussetzung für Kurzarbeit
Wegen der Coronakrise hat die Bundesregierung erleichterte Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld per Verordnung rückwirkend zum 1. März 2020 und befristet bis zum 31. Dezember 2020 eingeführt. Auf www.agv-bw.de (Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e.V.) kann man in diesem Zusammenhang die Forderung lesen:
„Ein Aufbau von Minusstunden ist nach den Neuregelungen nicht mehr erforderlich. Der Gesetzgeber sollte diese Sonderregelung, wie sie bereits während der Wirtschaftskrise 2009 bis 2011 galt, aber dauerhaft in den Gesetzestext übernehmen und das Kurzarbeitergeld auch unabhängig von der derzeitigen Krise ohne den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden gewähren.“
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