Im Bundesrahmentarifvertrag ist die Möglichkeit eines Jahresarbeitszeitkontos verankert. Damit haben Arbeitgeber mehr Flexibilität bei saisonalen Schwankungen beim Personalbedarf, während Mitarbeiter trotzdem mit einem gleichmäßigen Gehalt rechnen können. Wörtlich heißt es im Bundesrahmentarifvertrag dazu:
„Abweichend von § 3 kann mit Vollzeitmitarbeitern einvernehmlich eine flexible wöchentliche Arbeitszeit von 29-48 Stunden vereinbart werden, wenn die Arbeitszeit im Ausgleichszeitraum von zwölf Monaten durchschnittlich 40 Stunden beträgt. Der Ausgleichszeitraum sollte dem Kalenderjahr entsprechen.“
Wie die Adexa im August 2018 berichtete, setzt sich das Jahresarbeitszeitkonto-Modell immer mehr durch: Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hatten im Jahr 1990 erst 18 Prozent aller Betriebe ein Arbeitszeitkonto, 2016 waren es schon 35 Prozent. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich der Anteil Beschäftigter mit Arbeitszeitkonto von 35 Prozent auf 56 Prozent.
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