Papierrezept ade?

Gematik legt aktualisierte Spezifikationen für die E-Rezept-App vor

Berlin - 30.06.2020, 13:00 Uhr

Die Gematik singt ein Requiem auf das Papierrezept. (Foto: imago images / Westend61)

Die Gematik singt ein Requiem auf das Papierrezept. (Foto: imago images / Westend61)


Erste KIM-Zulassung erteilt

Neben den Spezifikationen für das E-Rezept beinhaltet Release 4.0.0 Dokumente zur Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte sowie zur Weiterentwicklung der Kommunikationsplattform KIM. Bereits am gestrigen Dienstag informierte die Gematik, sie habe den ersten Fachdienst für die Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) zugelassen. „Damit ist ein entscheidender Schritt getan, damit der sektorenübergreifende Versand vertraulicher Nachrichten, Daten und weiterer Dokumente wie Arztbriefe, Abrechnungen und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Einzug in den Versorgungsalltag halten kann“, heißt es in der Pressemitteilung.

Weitere Zulassungen in Aussicht

Demnach darf die Firma CompuGroup Medical interessierte Leistungserbringer jetzt mit KIM ausstatten. Weitere Anbieter sollen laut Gematik ebenfalls in Kürze eine entsprechende Zulassung erhalten. „Nach der Einrichtung von KIM können über die gewohnten Programme – Praxissoftware/Krankenhausinformationssystem oder E-Mail-Programm – sichere sowie signierte E-Mails und Dokumente gesendet und empfangen werden“, schreibt die Gematik.

Apotheken benötigen für die Anbindung einen E-Health-Konnektor, ein Kartenterminal, einen Institutionsausweis (SMC-B) und einen Heilberufsausweis (HBA). „Liegt ein Heilberufsausweis noch nicht vor, sollte dieser schnellstmöglich bei der jeweiligen Standesorganisation beantragt werden“, betont die Gesellschaft.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Warum App?

von Beobachter am 30.06.2020 um 15:40 Uhr

Warum wird eine App und damit verbunden ein Smartphone als verpflichtend gemacht? Wenn jemand kein Smartphone hat oder es defekt ist oder der Akku leer oder ... - was dann?
Versichertenkarte und Kartenterminal reicht.
Und dann:
"Apotheken benötigen für die Anbindung einen E-Health-Konnektor, ein Kartenterminal, einen Institutionsausweis (SMC-B) und einen Heilberufsausweis (HBA). „Liegt ein Heilberufsausweis noch nicht vor, sollte dieser schnellstmöglich bei der jeweiligen Standesorganisation beantragt werden“, betont die Gesellschaft."
Die Holländer haben weder noch. Das sind Versandhäuser und die haben keine Standesorganisation.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Holländer

von Arnulf Diesel am 30.06.2020 um 18:55 Uhr

Die Holländer bekommen die Ausweise direkt von der Gematik (50% im Bundesbesitz), es ist nämlich politisch gewollt.

AW: Warum App

von Heiko Barz am 01.07.2020 um 18:29 Uhr

Heißt denn hier 50% der Gematik im Bundesbesitz oder im Besitz des Bundesgesundheitsminiserium? In dem Fall dürfen wir uns wirklich nicht mehr wundern.

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