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Maskenpflicht für Kunden
Senat: Maskenpflicht gilt in Apotheken auch bei Plexiglasscheiben
Müssen Kunden in Apotheken selbst eine Atemschutzmaske tragen, auch wenn der Inhaber Plexiglasscheiben aufgebaut hat? Diese Frage hat der FDP-Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus Stefan Förster dem Senat gestellt. Die Antwort fällt knapp aus: Der Mund-Nasen-Schutz ist in allen Geschäften Pflicht – ganz egal, ob es andere Vorkehrungen bereits gibt.*
In einer Berliner Postfiliale ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Denn sie gilt als Gewerbebetrieb mit Publikumsverkehr. Und dafür ist die Maskenpflicht laut der geltenden Berliner Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgeschrieben. So ist es auch in Apotheken. Dabei macht es keinen Unterschied, ob zwischen Kunden und Personal eine Plexiglasscheibe angebracht ist oder nicht. Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit auf eine schriftliche Anfrage des FDP-Abgeordneten Stefan Förster zum Thema „Mundschutzpflicht in Berlin – Jeder wie er möchte?“ hervor.
Die Pflicht, unter anderem im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, gilt in Berlin bereits seit Ende April. In seiner Antwort an den FDP-Politiker Förster weist der Senat darauf hin, dass die Bezirke die Pflicht durchsetzen müssen. Bei einer Ordnungswidrigkeit würden bis zu 25.000 Euro fällig. Förster wollte vom Senat auch wissen, wie es komme, dass etwa ein Fünftel der Kundinnen und Kunden beim Einkaufen keinen Mundschutz trage. Das könne zahlreiche Gründe haben - vom schlichten Vergessen bis hin zum bewussten Verweigern, antwortete die Gesundheitsverwaltung. „Dem Senat sind die Beweggründe der Bürgerinnen und Bürger im Einzelfall nicht bekannt.“
Schließlich fragt der FDP-Politiker nach der Maskenpflicht für Apothekenteams und Kunden in Postfilialen und Apotheken. Zum Thema Maskenpflicht in Apotheken trotz Plexiglasscheibe erklärt der Senat: „Eine Ausnahme für den Fall, dass zwischen den Kundinnen und Kunden und dem Personal eine Plexiglasscheibe oder eine ähnliche Vorrichtung angebracht ist, ist nicht vorgesehen.“ Gleichzeitig verweist der Senat allerdings auf die Verordnung zur Mundschutzpflicht, aus der hervorgeht, dass die Maskenpflicht nur für Kunden gilt.
Lage in den Bundesländern höchst unterschiedlich
Auch in Arztpraxen ist Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen - Plexiglasscheibe hin oder her. Die Maskenpflicht gilt aber nicht, wenn sie der medizinischen Behandlung entgegensteht, wie die Gesundheitsverwaltung erläutert. Bei Behördenbesuchen gilt in den Sprechzimmern und auf den Fluren keine Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, es wird aber auch in diesem Fall dringend empfohlen.
DAZ.online hatte sich bereits vor einigen Wochen zur Lage in den einzelnen Bundesländern umgehört – schließlich gilt in jedem Land eine andere Verordnung zur Maskenpflicht. Und auch was die Maskenpflicht trotz anderer Schutzvorkehrungen betrifft, ist die Lage höchst unterschiedlich. In Bayern gilt die Pflicht sogar für alle Mitarbeiter und zu jeder Zeit – selbst im Backoffice. Auch für die Ladeninhaber stehen Strafen von bis zu 5.000 Euro an, wenn dagegen verstoßen wird.
In anderen Bundesländern können Apothekenmitarbeiter allerdings auf die Maske verzichten, wenn sie beispielsweise eine Plexiglasscheibe installiert haben.
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*In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass die Maskenpflicht in Berlin auch für Apothekenteams gelte, auch wenn es eine Plexiglasscheibe vor Ort gibt. Das ist nicht richtig. In der Antwort des Senats wird auf die Verordnung verwiesen, aus der hervorgeht, dass die Pflicht nur für Kunden gilt.
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