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Zweites Bevölkerungsschutzgesetz
Große Koalition flexibilisiert Pharmaziestudium wegen Coronakrise
Gute Nachrichten für ABDA und BPhD
Nun gibt es aber gute Nachrichten für den BPhD und die ABDA. Analog zur Regelung für die angehenden Zahnärzte soll im Infektionsschutzgesetz wörtlich festgehalten werden, dass die Bundesregierung im Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ermächtigt ist, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats...
...abweichend von der Approbationsordnung für Apotheker die Zeitpunkte, die Zulassungsvoraussetzungen und die Anforderungen an die Durchführung der einzelnen Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung sowie die Anforderungen an die Durchführung der Ausbildungsabschnitte festzulegen und alternative Lehrformate vorzusehen, um die Fortführung des Studiums zu gewährleisten“.
In der Begründung zum Änderungsantrag erkennen Union und SPD an, dass „aufgrund der weiterbestehenden epidemischen Lage von nationaler Tragweite der Lehrbetrieb an den Hochschulen weiterhin nur eingeschränkt möglich“ sei, was auch Auswirkungen auf das Studium der Pharmazie habe. Und weiter: „Damit das Studium dennoch fortgeführt werden kann, wird wie für die Medizin und die Zahnmedizin (…) nunmehr auch für die Pharmazie eine Abweichungsmöglichkeit von der entsprechenden Approbationsordnung vorgesehen.“ Die Regelungen ermöglichten eine Flexibilisierung des Ausbildungs- und Prüfungsgeschehens.
Zudem werde klargestellt, dass zur Unterstützung oder zum Ersatz vorgeschriebener Lehrveranstaltungen alternative, insbesondere digitale Lehrformate, vorgesehen werden können. Dies gelte sowohl für Vorlesungen und Seminare als auch für die praktischen Lehrveranstaltungen.
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