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Zweites Bevölkerungsschutzgesetz
Große Koalition flexibilisiert Pharmaziestudium wegen Coronakrise
In den vergangenen Tagen haben die ABDA und der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) heftig dafür getrommelt, jetzt kommt sie wirklich: die Flexibilisierung des Pharmaziestudiums aufgrund der Coronakrise. DAZ.online liegt ein Änderungsantrag zum Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz vor, mit dem Abweichungen von der Approbationsordnung zugelassen werden sollen. Am Donnerstag soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden.
Vor etwa drei Wochen hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen ersten Entwurf für das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz vorgelegt. Vergangene Woche stand die erste Lesung im Bundestag an. Mit dem Gesetz sollen nach derzeitigem Stand insgesamt 18 Gesetze und Verordnungen geändert werden – unter anderem das Infektionsschutzgesetz und das Sozialgesetzbuch V –, um so auf die Ausbreitung des Coronavirus zu reagieren. Der Entwurf durchläuft derzeit im Schnelldurchgang die Gesetzgebung. Nach einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am gestrigen Montag steht schon am kommenden Donnerstag die abschließende Lesung im Parlament an.
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Für die Apotheker gab es im ersten Entwurf eine durchaus relevante Passage: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollte es Kliniken mit eigener Apotheke in Pilotprojekten gestatten, Arzneimittelabgabeautomaten zu testen. Inzwischen sind die entsprechenden Änderungen am Apothekengesetz und an der Apothekenbetriebsordnung aber wieder aus dem Entwurf gestrichen worden.
Ein weiterer Aufreger für die Apotheker – und insbesondere die Pharmaziestudenten – war aber eine Regelung, die bislang nicht im Gesetzentwurf enthalten war. Konkret wird es mit dem Vorhaben ermöglicht, dass der Studiengang der Zahnmedizin flexibilisiert und an die Gegebenheiten der Krise angepasst wird. Durch den Ausfall vieler Unterrichtsformate sollen die angehenden Zahnmediziner alternative Lehrformate erhalten, auch die Anforderungen an die Durchführung der Ausbildungsabschnitte sollen geändert werden. Eine entsprechende Regelung ist für das Infektionsschutzgesetz geplant. Für Studenten der Humanmedizin hatte der Bundestag bereits zuvor eine analoge Maßnahme beschlossen, die bereits Teil des Infektionsschutzgesetzes ist.
Proteste von ABDA und BPhD
Allerdings: Die Pharmaziestudenten wurden zumindest bislang ausgeklammert, was beim BPhD und der ABDA zu Protest führte. Der Studierendenverband verwies auf die Verzögerungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb durch die endemische Lage. Die ABDA hatte in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Praktika derzeit nur schwer durchgeführt werden könnten, dadurch komme es zu vielen Verzögerungen im gesamten Ablauf. Zudem gebe es nur sehr begrenzt Laborplätze, so die ABDA.
Gute Nachrichten für ABDA und BPhD
Nun gibt es aber gute Nachrichten für den BPhD und die ABDA. Analog zur Regelung für die angehenden Zahnärzte soll im Infektionsschutzgesetz wörtlich festgehalten werden, dass die Bundesregierung im Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ermächtigt ist, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats...
...abweichend von der Approbationsordnung für Apotheker die Zeitpunkte, die Zulassungsvoraussetzungen und die Anforderungen an die Durchführung der einzelnen Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung sowie die Anforderungen an die Durchführung der Ausbildungsabschnitte festzulegen und alternative Lehrformate vorzusehen, um die Fortführung des Studiums zu gewährleisten“.
In der Begründung zum Änderungsantrag erkennen Union und SPD an, dass „aufgrund der weiterbestehenden epidemischen Lage von nationaler Tragweite der Lehrbetrieb an den Hochschulen weiterhin nur eingeschränkt möglich“ sei, was auch Auswirkungen auf das Studium der Pharmazie habe. Und weiter: „Damit das Studium dennoch fortgeführt werden kann, wird wie für die Medizin und die Zahnmedizin (…) nunmehr auch für die Pharmazie eine Abweichungsmöglichkeit von der entsprechenden Approbationsordnung vorgesehen.“ Die Regelungen ermöglichten eine Flexibilisierung des Ausbildungs- und Prüfungsgeschehens.
Zudem werde klargestellt, dass zur Unterstützung oder zum Ersatz vorgeschriebener Lehrveranstaltungen alternative, insbesondere digitale Lehrformate, vorgesehen werden können. Dies gelte sowohl für Vorlesungen und Seminare als auch für die praktischen Lehrveranstaltungen.
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