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Neuer Referentenentwurf
Nächster Anlauf für rezeptfreies Sumatriptan
Keine Änderungen bei Diphenhydramin und Doxylamin
Was die jüngsten Voten des Sachverständigenrats für Verschreibungspflicht betrifft, so sind nun Anpassungen in folgenden in der Anlage 1 zur AMVV als verschreibungspflichtig vorgesehenen aufgeführten Positionen vorgesehen:
- Naratriptan und Almotriptan (Anpassung der Ausnahme von der Verschreibungspflicht erfolgt entsprechend zur neuen Position zu Sumatriptan: Es entfällt eine Altersangabe)
- Zubereitung aus Imidacloprid und Flumethrin und Einzelposition Flumethrin (Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur Anwendung bei der Katze)
- Lithium (statt: „zur Behandlung von Geisteskrankheiten und Psychosen“ soll es künftig heißen „zur Prophylaxe und Behandlung von psychiatrischen Erkrankungen wie z. B. bipolaren Störungen und Depressionen sowie Cluster-Kopfschmerzen“)
Nicht umgesetzt ist hingegen eine weitere Empfehlung, die der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht Ende Januar ausgesprochen hat: Er wollte Diphenhydramin und Doxylamin zur Behandlung von Schlafstörungen bei Erwachsenen ab dem 65. Lebensjahr der Verschreibungspflicht unterstellen.
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Der Verschreibungspflicht unterstellt werden hingegen parenteral anzuwendende Arzneimittel mit dem Wirkstoff Phenylephrin. Zudem werden 17 neue Positionen in die Anlage 1 der AMVV eingefügt, darunter Natriumthiosulfat als Antidot.
Aus der Apothekenpflicht entlassen wird die Wirkstoffkombination aus Oxalsäuredihydratlösung (in einer Konzentration von 4,4 Prozent) und Ameisensäure (in einer Konzentration von 0,5 Prozent) zur Behandlung der Varroatose der Bienen.
Die Verbände können nun bis 20. Mai zum Referentenentwurf Stellung nehmen.
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