Lieferdienste jetzt abrechenbar

06461110 – Die Sonder-PZN für den Botendienst ist da!

Berlin - 30.04.2020, 11:10 Uhr

Die Sonder-PZN für die Abrechnung der neuen Botendienst-Pauschale ist da. (c / Foto: imago images / Czepluch)

Die Sonder-PZN für die Abrechnung der neuen Botendienst-Pauschale ist da. (c / Foto: imago images / Czepluch)


Apotheker können erstmals und ab sofort eine Vergütung für Botendienste bei den Krankenkassen abrechnen. Die vom Bundesgesundheitsministerium erlassene „SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ ist vor einigen Tagen in Kraft getreten und enthält sowohl eine einmalige Pauschale als auch eine neue Fixvergütung für jede Auslieferung in Höhe von 5 Euro. Nun haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) auf die Details zur Abrechnung geeinigt.

Die Landesapothekerverbände informieren ihre Mitglieder am heutigen Donnerstag darüber, dass der DAV und der GKV-SV in Sachen Botendienst-Abrechnung eine Einigung erzielt haben. Wie schon in der BMG-Eilverordnung zur Coronakrise vorgesehen, sollen die Apotheker jetzt einmalig 250 Euro und dann für jeden Botendienst 5 Euro (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) abrechnen dürfen. Bis zuletzt war aber unklar, wie die technische Umsetzung des neuen Honorars funktioniert, da es noch keine (Sonder-)PZN gab. Der DAV hatte die Apotheken daher gebeten, die entsprechenden Rezepte noch zurückzuhalten.

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Nun liegen die Details aber vor. Konkret gibt es ab sofort eine bundeseinheitliche Sonderpharmazentralnummer (Sonder-PZN). Die Apotheken sollen bei der Taxierung wie folgt vorgehen:

1)      Die Sonder-PZN 06461110 kommt ins Feld der Pharmazentralnummern.

2)      Ins Feld „Faktor“ soll die Ziffer „1“ eingetragen werden.

3)      Ins Feld „Taxe“ soll der Betrag „5,95“ eingetragen werden.

Den Mitteilungen der Verbände zufolge kann die Abrechnung sofort beginnen. Sie gilt für alle Botendienst-Rezepte (auch PKV), die seit Inkrafttreten der BMG-Eilverordnung am 22. April in den Apotheken angesammelt wurden. Denn sowohl die Rechenzentren als auch die Softwarehäuser und die ABDATA seien bereits über die Änderungen informiert. Wenn die Software die Sonder-PZN (noch) nicht zeigt, sollen die Apotheker den Botendienst vorerst manuell auf das Rezept auftragen. In diesem Fall müsse auch dort die Taxe 5,95 für den Botendienst im aufgedruckten Gesamtbrutto enthalten sein, damit die Rechenzentren die Abrechnung gut erkennen.

Einziger Wermutstropfen für die Apotheker: Für die einmalige Pauschale in Höhe von 250 Euro gibt es noch keine Vereinbarung zwischen den Kassen und den Apothekern. Details dazu müssten noch geklärt werden, teilten die Verbände mit.

Offen ist auch noch, wie die Stückelungen und Teilmengen abgerechnet werden. 


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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13 Kommentare

Botendienste

von Doris Malek am 01.05.2020 um 7:59 Uhr

Bin nur Patient, kein "Fachspezifischer". Sehe aber Ihr Problem nicht, da ich schon des öfteren händisch geschriebene Medikationen erhalten habe, über denen nochmals quer der Stempel mit einer Unterschrift folgt. Wird sicherlich anerkannt, wenn die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sind. Fragen Sie doch einfach mal nach.
Im übrigen wundere ich mich über solch tlw. unqualifizierte Antworten aus studierten Kreisen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Botendienste

von Conny am 01.05.2020 um 13:16 Uhr

Auch „Studierten“ reisst manchmal der Geduldsfaden

Botendienst

von Rita Längert am 30.04.2020 um 14:41 Uhr

wie immer sind Theorie und Praxis nicht immer deckungsgleich. Kann mir jemand sagen, wie ich bei Verordnung von 3 AM und Nichtverfügbarkeitskennzeichen die Botendienstvergütung auf das Rezept drucken kann (mein System druckt keine 5 Zeilen!!!!, abgesehen davon, das im Arztstempel gedruckte PZN und Preise nicht mehr erkennbar sind)?

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AW: Botendienst

von Bernd Jas am 30.04.2020 um 18:01 Uhr

Liebe Frau Längert,
wie Herr Kronsbein schon schrieb "Wenn Ihnen das zu kompliziert ist, lassen Sie's halt einfach. Ist ja nicht verpflichtend... "
Obwohl wir ja verpflichtet sind Reibach zu machen, sonst sagt das Finanzamt nachher noch wir betreiben die Apotheke als Hobby und erlöst uns von der Umsatzsteuer.
Und obwohl Sie ja auch recht haben, dass kein Platz da ist, denn auf der unteren linken Seite steht ja schon alles voll mit Sonder-PZN-Kommentaren.

AW: Botendienst

von P. Leuschner am 02.05.2020 um 9:05 Uhr

Wir hatten so einen Fall manchmal schon bei §27a - wenn da noch eine Nichtverfügbarkeit dazu kommt bei 3 medikamenten, dann werden es auch 5 zeilen. Der HAV meinte damals, wir sollen es nochmal auf ein Extrablatt drucken und an die Rückseite mit klebestreifen kleben. So machen wir es in Zukunft allgemein auch bei 4 zeilen, wenn der Arztatempel aber zu groß/scheiße gesetzt ist und man nicht alles ordentlich lesen kann.
Vielleicht hilft euch das weiter.

Botendienst

von Andreas Kronsbein am 30.04.2020 um 12:43 Uhr

Wenn Ihnen das zu kompliziert ist, lassen Sie's halt einfach. Ist ja nicht verpflichtend...

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Botendienst

von Ruth Oberacker-Rahier am 30.04.2020 um 22:49 Uhr

Wieso gibt es auf berechtigte Anfragen so unfreundliche Kommentare??? Was soll das ???

Botendienst

von Bernd Jäger am 30.04.2020 um 12:10 Uhr

Wirds wohl noch eine ausführliche Durchführungsbestimming geben?

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Botndienst-Flatrate

von Bernd Jas am 30.04.2020 um 12:02 Uhr

Ja wie jetzt?
Wer bestimmt wie oft, was ist mit der Dokumentation, und der dreißigjährigen Aufbewahrungsfrist, freie Fahrt für Druckertinte?
Ich fass es nicht, so viel Honig im Bart und das im Bärenkäfig.

» Auf diesen Kommentar antworten | 4 Antworten

AW: Botndienst-Flatrate

von Bernd Jäger am 30.04.2020 um 12:09 Uhr

Kommt denn noch eine Ausführungsverordnung?

AW: Botndienst-Flatrate

von Conny am 30.04.2020 um 12:30 Uhr

Was ist denn eine Botndienst-Flatrate ?

AW: Botndienst-Flatrate

von Anke Metzger am 30.04.2020 um 12:31 Uhr

Sehr geehrter Herr Kollege,
anstatt Sie sich über diese Entscheidung freuen, sind sie nur am MECKERN!
Nehmen Sie es doch einfach so an und denken sich selbst etwas aus.
Und falls es Ihrer Aufmerksamkeit aus den vorigen Artikeln entgangen ist, sollten Sie sowieso eine mögliche Dokumentation erstellt haben.
Man sollte nämlich für evtl. Rückfragen/Retaxen eine Liste incl. Adresse der Kunden im Botendienst führen ....

Mit freundlichem Gruß

AW: Ziegengebrüll?

von Bernd Jas am 30.04.2020 um 17:47 Uhr

@ Frau Metzger
Ich möchte mal gerne wissen was daran gemeckert ist?
Aber danke für Ihre Fürsorge, ich bin auch wie alle anderen schon seit längerer Zeit an Dokumentitis erkrankt.
Aber erstaunt bin ich trotzdem.

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