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Lieferdienste jetzt abrechenbar
06461110 – Die Sonder-PZN für den Botendienst ist da!
Apotheker können erstmals und ab sofort eine Vergütung für Botendienste bei den Krankenkassen abrechnen. Die vom Bundesgesundheitsministerium erlassene „SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ ist vor einigen Tagen in Kraft getreten und enthält sowohl eine einmalige Pauschale als auch eine neue Fixvergütung für jede Auslieferung in Höhe von 5 Euro. Nun haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) auf die Details zur Abrechnung geeinigt.
Die Landesapothekerverbände informieren ihre Mitglieder am heutigen Donnerstag darüber, dass der DAV und der GKV-SV in Sachen Botendienst-Abrechnung eine Einigung erzielt haben. Wie schon in der BMG-Eilverordnung zur Coronakrise vorgesehen, sollen die Apotheker jetzt einmalig 250 Euro und dann für jeden Botendienst 5 Euro (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) abrechnen dürfen. Bis zuletzt war aber unklar, wie die technische Umsetzung des neuen Honorars funktioniert, da es noch keine (Sonder-)PZN gab. Der DAV hatte die Apotheken daher gebeten, die entsprechenden Rezepte noch zurückzuhalten.
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Auch die PKV vergütet den Botendienst
Nun liegen die Details aber vor. Konkret gibt es ab sofort eine bundeseinheitliche Sonderpharmazentralnummer (Sonder-PZN). Die Apotheken sollen bei der Taxierung wie folgt vorgehen:
1) Die Sonder-PZN 06461110 kommt ins Feld der Pharmazentralnummern.
2) Ins Feld „Faktor“ soll die Ziffer „1“ eingetragen werden.
3) Ins Feld „Taxe“ soll der Betrag „5,95“ eingetragen werden.
Den Mitteilungen der Verbände zufolge kann die Abrechnung sofort beginnen. Sie gilt für alle Botendienst-Rezepte (auch PKV), die seit Inkrafttreten der BMG-Eilverordnung am 22. April in den Apotheken angesammelt wurden. Denn sowohl die Rechenzentren als auch die Softwarehäuser und die ABDATA seien bereits über die Änderungen informiert. Wenn die Software die Sonder-PZN (noch) nicht zeigt, sollen die Apotheker den Botendienst vorerst manuell auf das Rezept auftragen. In diesem Fall müsse auch dort die Taxe 5,95 für den Botendienst im aufgedruckten Gesamtbrutto enthalten sein, damit die Rechenzentren die Abrechnung gut erkennen.
Einziger Wermutstropfen für die Apotheker: Für die einmalige Pauschale in Höhe von 250 Euro gibt es noch keine Vereinbarung zwischen den Kassen und den Apothekern. Details dazu müssten noch geklärt werden, teilten die Verbände mit.
Offen ist auch noch, wie die Stückelungen und Teilmengen abgerechnet werden.
13 Kommentare
Botendienste
von Doris Malek am 01.05.2020 um 7:59 Uhr
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AW: Botendienste
von Conny am 01.05.2020 um 13:16 Uhr
Botendienst
von Rita Längert am 30.04.2020 um 14:41 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Botendienst
von Bernd Jas am 30.04.2020 um 18:01 Uhr
AW: Botendienst
von P. Leuschner am 02.05.2020 um 9:05 Uhr
Botendienst
von Andreas Kronsbein am 30.04.2020 um 12:43 Uhr
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AW: Botendienst
von Ruth Oberacker-Rahier am 30.04.2020 um 22:49 Uhr
Botendienst
von Bernd Jäger am 30.04.2020 um 12:10 Uhr
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Botndienst-Flatrate
von Bernd Jas am 30.04.2020 um 12:02 Uhr
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AW: Botndienst-Flatrate
von Bernd Jäger am 30.04.2020 um 12:09 Uhr
AW: Botndienst-Flatrate
von Conny am 30.04.2020 um 12:30 Uhr
AW: Botndienst-Flatrate
von Anke Metzger am 30.04.2020 um 12:31 Uhr
AW: Ziegengebrüll?
von Bernd Jas am 30.04.2020 um 17:47 Uhr
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