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Maskenpflicht und Mindestabstand
Lockerungen im Einzelhandel: Diese Regeln gelten – auch für Apotheken
Rheinland-Pfalz bis Thüringen
Rheinland-Pfalz
Lockerungen ab: 20. April
Quadratmeter pro Kunde: 10 m2, Mindestabstand 1,5 Meter
Einlasskontrollen: ja
Mund-Nasen-Schutz: im Einzelhandel und ÖPNV empfohlen
Bereitstellung von Desinfektionsmittel: empfohlen
Saarland
Lockerung ab 20. April
wo immer es möglich ist Mindestabstand von zwei Metern
Mund-Nasen-Schutz: im Einzelhandel empfohlen
Bereitstellung von Desinfektionsmitteln: empfohlen
Sachsen
Lockerungen ab 20. April
Quadratmeter pro Kunde: Maximal ein Kunde pro 20 m2 Verkaufsfläche. Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden
Einlasskontrollen: Beschränkung der maximalen Kundenanzahl im Geschäft durch entsprechende Maßnahmen. Außerdem ist eine für die Einhaltung der Regeln verantwortliche Person zu benennen, die bei etwaigen Kontrollen Auskunft gibt.
Mund-Nasen-Schutz: Pflicht im ÖPNV und im Einzelhandel für Kunden und Personal; empfohlen im öffentlichen Raum und vor allem bei Kontakt mit Risikopersonen
Sachsen-Anhalt
Lockerungen ab 20.April
Quadratmeter pro Kunde: Mindestabstand 1,5 Metern
Information der Kunden durch gut sichtbare Aushänge
Mund-Nasen-Schutz: im ÖPNV und Handel dringend empfohlen
Update 22.4: In Sachsen-Anhalt beschloss die schwarz-rot-grüne Landesregierung eine Masken-Tragepflicht bei einer Sitzung in Magdeburg, wie die dpa aus Regierungskreisen erfuhr. Sie soll bereits ab Donnerstag (0.00 Uhr) gelten. Zuvor hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ (online) über den Beschluss berichtet.
Schleswig-Holstein
Lockerungen ab 20. April
maximal eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche und „Vereinzelungsmöglichkeit“ wartender Kunden vor der Tür, bei Ladengeschäften mit über 200 Quadratmetern Verkaufsfläche: Überwachung der Einhaltung der Auflagen durch mindestens eine Kontrollkraft;
Mund-Nasen-Schutz: empfohlen:
Update 21.4.: Das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln soll vom 29. April an Pflicht sein.
Bereitstellung von Desinfektionsmittel: empfohlen
Thüringen
Lockerungen ab 24. April
Mindestabstand von 1,5 Meter
Mund-Nasen-Schutz: Im Einzelhandel empfohlen.
Update 21.4: Thüringen führt ab Freitag ebenfalls Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen ein.
In Jena Pflicht im ÖPNV (inkl. Taxi), im Supermarkt oder anderen Verkaufsstellen und beim Betreten von Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen sowie überdachter Verkehrsflächen von Einkaufszentren (z. B. und auf den Wochenmärkten. Ausgenommen sind Kinder, die bis einschließlich Vorschulalter. Auch für öffentliche Räume, in denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Arbeitsplatz: Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dann verpflichtend, wenn mehr als eine Person in einem Raum arbeitet. Nur wenn sichergestellt ist, dass in einem Raum 20 qm pro Person zur Verfügung stehen und der Abstand von 1,5 Metern sichergestellt ist, kann davon abgewichen werden.
2 Kommentare
Maskenpflicht in MV?
von N.K. am 21.04.2020 um 10:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Maskenpflicht in MV
von Redaktion DAZ.online am 21.04.2020 um 10:41 Uhr
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