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Arzneimittelversorgung in Pandemiezeiten
Nordrhein: Apotheker und Ärzte bitten Spahn um weitere Erleichterungen
Einige bürokratische Hürden in der Arzneimittelversorgung wurden während der Coronakrise bereits abgebaut. Gelockert wurden unter anderem die Austauschverpflichtungen nach dem Rahmenvertrag. Der Apothekerverband und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bitten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) allerdings um weitere Vereinfachungen für die Verordnung und die Abgabe von Arzneimitteln. So sollten beispielsweise großen Packungen auch Teilmengen entnommen werden können.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich diese Woche auf eine Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag geeinigt, um Patientenkontakte in Apotheken während der Pandemie zu verringern. Bis Ende April dürfen Apotheken, wenn das vorrangig abzugebende Arzneimittel nicht vorrätig ist, von den Vorgaben des Rahmenvertrags abweichen. Dieses betrifft Rabattverträge, aber auch die Abgabe preisgünstiger Arzneimittel gemäß der Aut-idem-Regel und die Abgabe preisgünstiger Importe. Bei der Packungsauswahl gibt es ebenfalls Erleichterungen.
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In einigen Bundesländern vereinbarte man zudem, dass Ärzte bekannten Patienten Rezepte auch ohne einen Praxis-Besuch ausstellen und übermitteln können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dieses Vorgehen mittlerweile auch in seiner infolge der Corona-Pandemie temporär geänderten Arzneimittelrichtlinie vorgesehen. Beim Entlassrezept hat der G-BA ebenfalls für mehr Flexibilität gesorgt.
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Ziel dieser Maßnahmen ist, Patienten ebenso wie das Apotheken-, Praxis- und Klinikpersonal vor Infektionen zu schützen, indem Kontakte vermieden werden, wo immer es möglich ist. Die Apotheker und Ärzte in Nordrhein wünschen sich aber noch mehr, um die Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln während der Corona-Pandemie zu vereinfachen. Und so haben Thomas Preis, Vorsitzender Apothekerverband Nordrhein e. V. und Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, gemeinsam an den Bundesgesundheitsminister geschrieben.
„Wenn aktuell besonders unnötige bürokratische Vorschriften soweit wie möglich abgebaut würden, könnten nicht unbedingt notwendige Mehrfachkontakte in Arztpraxen und Apotheken vermieden werden. Schließlich sollten sich Patienten weder lange in Arztpraxen und Apotheken aufhalten noch mehrfach eine Apotheke aufsuchen müssen, um das ‚vorgeschriebene‘ Medikament zu bekommen“, erklären sie in dem Brief.
3 Kommentare
Vertretungsverordungen
von M. Biewald am 06.04.2020 um 12:48 Uhr
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Herr Preis
von Barbara Buschow am 03.04.2020 um 15:21 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Alles bereits von uns seit 16.03. bei Spahn und Laumann ...
von Gunnar Müller, Detmold am 05.04.2020 um 8:32 Uhr
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