Reaktionen auf Pandemie

Notfallverfahren für Rezepte in Hamburg

Hamburg - 23.03.2020, 13:15 Uhr

Auch in Hamburg haben sich Ärzte und Apotheker nun auf ein Notfallverfahren zur Rezeptübermitlung geeinigt. ( r / Foto: imago images / Westend 61)

Auch in Hamburg haben sich Ärzte und Apotheker nun auf ein Notfallverfahren zur Rezeptübermitlung geeinigt. ( r / Foto: imago images / Westend 61)


Auch in Hamburg weisen Ärzte und Apotheker gemeinsam auf ein Notfallverfahren für Rezepte mit Hilfe von Telefon und Fax hin. Patienten sollen Rezepte telefonisch beim Arzt bestellen. Dieser übermittelt sie per Fax an die Apotheke. Die Patienten holen die Arzneimittel ab oder vereinbaren einen Botendienst, wenn dies nötig ist.

Am Freitag wandten sich die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg und der Hamburger Apothekerverein in einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Demnach werden Patienten, die vom Arzt nur ein Rezept über ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel benötigen, gebeten, dies telefonisch in der Praxis zu bestellen. Sie sollten möglichst vom Besuch in der Praxis absehen. Damit soll die Zahl der nicht unbedingt erforderlichen Kontakte zu den Ärzten verringert werden. Die Arztpraxen faxen die Rezepte dann an die vom Patienten benannte Stammapotheke, heißt es in der Pressemitteilung. Die Apotheke werde sich durch geeignete Maßnahmen von der Echtheit der Verschreibung überzeugen. Bei BtM- oder T-Rezepten sei allerdings vorab eine individuelle Absprache zwischen der Praxis und der Apotheke nötig.

Belieferung mit dem Patienten klären

Anschließend werde die Apotheke die Arzneimittel an die Patienten ausgeben. Sofern die Apotheke einen Botendienst anbiete, könne dieser im dringenden Versorgungsfall oder bei Quarantäne genutzt werden. Notwendige Beratungen würden telefonisch durchgeführt. Voraussetzung dafür sei, dass der Patient mit der Apotheke Kontakt aufnimmt und das weitere Vorgehen abklärt.

Kein Anspruch auf Botendienst

Dieses Verfahren gleicht weitgehend der Regelung, die einige Tage zuvor bereits für Schleswig-Holstein vereinbart wurde (siehe Meldung vom 17. 3.). Allerdings wurden die Formulierungen anhand von Erfahrungen aus Apotheken in Schleswig-Holstein überarbeitet, heißt es aus dem Hamburger Apothekerverein. Es solle deutlich werden, dass kein Automatismus zwischen dem Faxversand des Rezeptes und einem Botendienst bestehe. Die Regelversorgung bleibe die Abgabe der Arzneimittel in der Abgabe, mittlerweile in Verbindung mit einigen Erleichterungen bei den Rabattverträgen, die die Zahl der Patientenkontakte verringern sollen. Eine Botenversorgung finde dagegen nur nach Absprache mit der Apotheke statt. Dazu müsse der Kunde aktiv Kontakt mit seiner Apotheke aufnehmen, erläuterte die Hamburger Apothekerverein gegenüber DAZ.online. Der Hintergrund für diese Klarstellung ist offenbar, dass in Schleswig-Holstein manche Patienten angenommen hatten, sie würden nun automatisch per Boten beliefert oder hätten darauf einen Anspruch. Doch die Entscheidung über den Botendienst liegt weiterhin im Ermessen der Apotheke.

Ähnliche Absprachen zwischen Ärzten und Apothekern gibt es schon in Schleswig-Holstein und im Saarland. DAZ.online hatte darüber berichtet.

Mehr zum Thema

Ärzte und Apotheker in Schleswig-Holstein

Notfallverfahren für Rezeptübermittlung per Fax


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

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von R. Konrads am 23.03.2020 um 20:30 Uhr

Gut wäre es, wenn Krankenkassen und Ärzteschaft eine Regelung finden könnten, dass nicht alle Patienten, die nur eine Arzneimittelverschreibung für ihr Dauermedikament benötigen, wegen des Einlesens der Versichertenkarte ab 01. April in der Arztpraxis vorstellig werden müssten.

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