Saarland

Rezept auch ohne Arztbesuch

Berlin - 23.03.2020, 11:20 Uhr

Anruf genügt: Im Saarland übermitteln Ärzte Rezept nun direkt in die Apotheke – der Patient entscheidet, in welche. (t/Foto: creative studio / stock.adobe.com)

Anruf genügt: Im Saarland übermitteln Ärzte Rezept nun direkt in die Apotheke – der Patient entscheidet, in welche. (t/Foto: creative studio / stock.adobe.com)


Im Saarland haben sich Ärzte und Apotheker in Abstimmung mit dem Landesgesundheitsministerium auf Vereinfachungen bei der Arzneimittelversorgung verständigt. Für die Ausstellung eines Rezepts sollen Patienten nicht mehr zwingend in die Arztpraxis gehen müssen. Sie können die Praxis telefonisch bitten, es in die Apotheke ihrer Wahl zu übermitteln.

Das neuartige Coronavirus stellt Arztpraxen und Apotheken vor Herausforderungen: Es ist so gut wie möglich sicherzustellen, dass das Personal und Patienten sowie Kunden nicht infiziert werden. Kürzlich haben bereits die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und der Apothekerverband Schleswig-Holstein ein Notfallverfahren für die Übermittlung von Rezepten vereinbart. Patienten werden gebeten, Rezepte telefonisch bei Arztpraxen zu bestellen, die Praxen faxen die Rezepte dann an die vom Patienten angegebene Apotheke. 

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Um in der momentanen Ausnahmesituation schnell und einfach zu helfen, haben nun die saarländischen Vertragsärzte und Apotheker in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium eine ähnliche Vereinbarung getroffen. Ärzte können demnach laut Pressemitteilung der KV sowie der Apothekerkammer des Saarlandes Arzneimittel verschreiben, ohne dass Patienten dafür die Praxis aufsuchen müssen. Hiermit sollen die nicht unbedingt notwendigen Kontakte vermieden werden. 

Patient wählt Apotheke

Ab sofort genüge ein Anruf des Patienten in der Praxis und das notwendige Rezept werde per Fax oder E-Mail an die gewählte Apotheke übermittelt, heißt es. Der Patient könne die Medikamente dann entweder selbst in der jeweiligen Apotheke abholen oder eine Vertrauensperson benennen und damit beauftragen. Auch eine Zustellung durch die vom Patienten gewählte Apotheke wäre bei Bedarf möglich.

Wie das Rezept dann zur Abrechnung in die Apotheke kommt, können Praxis und Apotheke individuell klären. Welche Patienten und welche Rezepte tatsächlich für diesen vereinfachten Verordnungsweg geeignet sind, bleibt dem Arzt überlassen. 

Diese Ausnahmeregelung gilt seit vergangenem Freitag bis vorerst 30. April 2020.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

hydroxychloroquine

von Calandra am 24.03.2020 um 22:19 Uhr

Hallo
Ich mochte hydroxychloroquine kaufen
Ist das moglich?
Viel danke fur ihre antwort
Mgf
Calandra.s

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