Apothekenpersonal im Pandemiefall

Apotheker appellieren an Gesundheitsämter

Stuttgart - 03.04.2020, 16:00 Uhr

Apothekerkammer und -verband Nordrhein fordern eine Klarstellung, dass Apotheken zum vom RKI umrissenen medizinischen Personal gehören. (m / Foto: imago images / Waldmüller)

Apothekerkammer und -verband Nordrhein fordern eine Klarstellung, dass Apotheken zum vom RKI umrissenen medizinischen Personal gehören. (m / Foto: imago images / Waldmüller)


Apothekerverband und -kammer Nordrhein appellieren an die Gesundheitsämter, Apothekenpersonal offiziell als für die Gesundheitsversorgung im Pandemiefall besonders wichtiges medizinisches Personal einzuordnen. Sie wollen verhindern, dass Apotheken durch Total-Quarantäne aller Mitarbeiter coronabedingt schließen müssen und aus der Patientenversorgung wegbrechen. Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) wurde um Unterstützung gebeten.

Gehören Apotheker zu dem vom Robert Koch-Institut umrissenen „medizinischen Personal“ oder nicht? Eindeutig beantwortet wurde diese Frage bislang nicht – weder vom Robert Koch-Institut (RKI) noch vom Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die ABDA rechnet Apothekenpersonal durchaus dem medizinischen Personal zu, das verlautbarte zumindest jüngst ihr Präsident, Friedemann Schmidt, unter Berufung auf das BMG.

Mehr zum Thema

Ganz so klar sehen es die Apotheker in Nordrhein nicht: Bereits letzte Woche traten Verband und Kammer an die Öffentlichkeit. Anlass waren exponentielle Zunahmen an SARS-CoV-2-Infizierten in der Bevölkerung und erste coronabedingte Apothekenschließungen. Die Intention: Nordrheins Apotheken rechtzeitig vor einer Total-Quarantäne zu schützen. „Das ist unerlässlich, um die Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken in der Coronakrise weiterhin flächendeckend zu sichern und Versorgungslücken zu verhindern“, betonten der Verbandsvorsitzende Thomas Preis und Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann in einem gemeinsamen Presse-Statement.

Bei Schließung: Andere Apotheken können aktuell nicht kompensieren

So richtig geklärt wurde bislang aber wohl nichts – was die Apothekervertretungen Nordrheins erneut zu Engagement bewegt. In ihrem aktuellen Schreiben an die Gesundheitsämter in Nordrhein fordern sie die Amtsleiter auf, dass bei einem nachgewiesenen „Corona-Fall“ eines Apothekenmitarbeiters ab sofort analog zu ärztlichem und pflegerischem Personal in Kliniken und Praxen bei relevantem Personalmangel nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts verfahren werden solle. Unter Beachtung des Selbstmonitorings und der Schutzmaßnahmen könnten die Apothekenmitarbeiter die Versorgung weiter sicherstellen.

„Ein solches Verfahren und eine gegebenenfalls unverzügliche Testung gibt die dringend notwendige Sicherheit zur Aufrechterhaltung der Patientenversorgung durch wohnortnahe Apotheken“, betonen Preis und Hoffmann in ihrem aktuellen Schreiben. Denn in der vorherrschenden Ausnahmesituation könne der Ausfall einer Apotheke in den meisten Fällen auch nicht von umliegenden Apotheken kompensiert werden, weil die jeweiligen Mitarbeiterteams schon an der Grenze der Belastbarkeit und sogar darüber hinaus arbeiteten. Gerade jetzt werde jede einzelne Apotheke für die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Menschen vor Ort dringendst gebraucht, so der abschließende Appell von Preis und Hoffmann.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Apotheken gehören zum wichtigen medizinischen Bereich

von Regina Gerlach am 05.04.2020 um 14:13 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
natürlich gehört die Apotheke zur wichtugen medizinischen Versorgung vor Ort. Bei dem derzeitigen Anstieg der Paketlieferungen ist eine zuverlässige Lieferung aller Medikamente nicht möglich. Zudem -was wenn das Medikament einen Transportschaden hat.
Ich warte zur Zeit auf normale online Bestellungen für die Lieferung bis zu 2 Wochen.
Viele Grüsse
Regina Grrlach

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.