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Ambulante COVID-19-Behandlungen
Kammer: Apotheken sollen sich mit Morphin bevorraten
Laut offiziellen Angaben wurden bis zum 1. April in Deutschland 1876 COVID-19-Fälle intensivmedizinisch behandelt. 745 Behandlungen sind bereits abgeschlossen. Insgesamt wurden demzufolge 1532 Patienten beatmet. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg weist die Apotheken im Bundesland nun darauf hin, dass damit zu rechnen ist, dass einige schwer Erkrankte auch ambulant versorgt werden müssen. Die Apotheken sollen sich daher mit Morphin und sedierenden Arzneimitteln bevorraten.
Wenn Menschen mit einer schweren COVID-19-Erkrankung ins Krankenhaus kommen, kann eine Beatmung wegen schwerer Lungenentzündungen erforderlich werden. Auch Arzneimittel zur Sedierung oder Morphin kommen zum Einsatz. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hat den Apotheken in ihrer Region nun mitgeteilt, dass auch im ambulanten Bereich in den kommenden Wochen mit einem erhöhten Bedarf an bestimmten Wirkstoffen zu rechnen ist. Die Ärzte im Land hätten die Kammer darauf hingewiesen, dass schwer COVID-19-Erkrankte zunehmend auch ambulant behandelt werden müssen.
Konkret sei ein erhöhter Bedarf an Morphin-Präparaten notwendig, schreibt die Kammer in ihrer Mitteilung an die Apotheken. Denn: „Offenbar ist damit zu rechnen, dass vermehrt schwere Erkrankungsfälle für 4 bis 5 Tage mit Morphin behandelt werden müssen. Die Ärzteschaft geht dabei von einer hohen Zahl, 20 Prozent der Infizierten, aus. Dafür wird nicht nur im Krankenhausbereich, sondern auch in den öffentlichen Apotheken mit einem erhöhten Bedarf gerechnet, da auch schwer Erkrankte offenbar ambulant behandelt werden oder in Zukunft behandelt werden müssen.“
Die Apotheken sollen sich daher mit den folgenden Präparaten „ausreichend“ bevorraten:
- Morphin-Ampullen 10 mg (s.c. und i.v.)
- Morphin oral, retardiert 30 mg und 60 mg
Welche Mengen am Ende tatsächlich benötigt werden, sei noch nicht abschätzbar, schreibt die LAK.
Zudem würden nicht nur in Kliniken Medikamente zur palliativmedizinischen Sedierung (beispielsweise Wirkstoffe wie Midazolam, Diazepam, Lorazepam, Levomepromazin, Phenobarbital, Propofol) benötigt. Daher appelliert die Kammer: „Sofern Sie Kontakt zu Palliativteams haben, bitten wir Sie, mit diesen einen zukünftigen Bedarf zu klären.
Ärzte weisen auf Dringlichkeit hin
In ihrem Schreiben erklärt die LAK auch, dass die Großhandlungen informiert worden seien. Offenbar handelt es sich aber um eine sehr akute und eindringliche Bitte der Ärzte. Denn die Kammer schreibt: „Allerdings ist aufgrund der Dringlichkeit keine Abstimmung mit den Großhandlungen oder eine Klärung der Verfügbarkeit erfolgt. Der Ernst dieser Bitte der Ärzteschaft hat uns dazu bewogen, diese Information sofort an Sie weiterzugeben.“
Eine Sprecherin der LAK Baden-Württemberg erklärte gegenüber DAZ.online, dass diese Maßnahme auch im Krisenstab der Landesregierung des Bundeslandes besprochen worden sei. Für welche Fälle die oben angesprochenen Arzneimittel auch im ambulanten Bereich eingesetzt werden sollen, wollte die Kammersprecherin allerdings nicht beantworten.
20 Kommentare
Morphin Maerk 2%
von Walter Locker am 27.04.2020 um 9:41 Uhr
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Ich bin sprachlos
von Andreas Schoba am 04.04.2020 um 10:09 Uhr
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Macht Sinn...
von Andreas Martin am 03.04.2020 um 14:52 Uhr
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Einmal Hü und einmal Hott
von Hummelmann am 03.04.2020 um 13:10 Uhr
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AW: Einmal Hü und einmal Hott aber flott
von Bernd Jas am 03.04.2020 um 17:53 Uhr
AW: Einmal Hü und einmal Hott
von Ga am 03.04.2020 um 23:24 Uhr
AW: Für jede Hilfe dankbar
von Hummelmann am 03.04.2020 um 23:55 Uhr
Palliativmedizin???
von Klaus Beck am 03.04.2020 um 10:05 Uhr
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AW: Palliativmedizin
von Gabi am 03.04.2020 um 22:48 Uhr
AW: Palliativmedizin
von Dr. Arnulf Diesel am 04.04.2020 um 10:11 Uhr
Morphin
von Ariane Maaß am 03.04.2020 um 9:41 Uhr
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Morphin
von Erika Sterzel am 03.04.2020 um 9:34 Uhr
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Guter Plan
von Rainer W. am 03.04.2020 um 8:36 Uhr
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Hamsterkäufe unterlassen
von Sandra am 03.04.2020 um 7:37 Uhr
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Morphin
von Dr. Arnulf Diesel am 02.04.2020 um 18:54 Uhr
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Bevorratung
von Conny am 02.04.2020 um 17:10 Uhr
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AW: Bevorratung
von Gabi am 02.04.2020 um 17:59 Uhr
AW: Bevorratung
von Conny am 02.04.2020 um 19:20 Uhr
AW: Bevorratung
von Gabi am 03.04.2020 um 23:10 Uhr
Auf sie mit gebrüll.
von Bernd Jas am 02.04.2020 um 17:10 Uhr
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