Appell an Versandapotheken
Über die BfArM-Anordnung hinaus, hatte das BMG bereits in den vergangenen Wochen Maßnahmen ergriffen, um Ungleichverteilungen bei Arzneimitteln möglichst frühzeitig entgegenzusteuern. Unter anderem waren Ärzte vom BMG aufgefordert worden, bedarfsgerecht zu verordnen und keine zusätzlichen Privatrezepte auszustellen, wobei Chroniker auch weiterhin N3-Packungen erhalten sollten, um die Frequenz der Arztbesuche gering zu halten. Apotheken waren angehalten, OTC-Arzneimittel nur bei tatsächlichem Bedarf abzugeben und mit Augenmaß. Zusätzlich hatte das BfArM vor kurzem eine Anordnung erlassen, wonach Großhandel und Apotheken keine eigenen Überbevorratungen vornehmen sollten. All diese Maßnahmen bestärken die Teilnehmer des Jour Fixe, die „gegenseitige Solidarität (sei) das oberste Prinzip“. Explizit betonen sie, dass die anberaumten Maßnahmen nur dann erfolgreich seien, wenn sich alle Beteiligten daran halten und diese „insbesondere auch von den Versandapotheken umgesetzt wird.“
Kritisch gesehen wird ein Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, der auch Verordnungen über einen längeren Zeitraum für chronisch Kranke ermöglichen möchte, wobei der Zeitraum im Jour-Fixe-Kurzprotokoll nicht genauer umrissen wird. Aktuelle Priorität habe die Versorgung in der Fläche, so die Teilnehmer, und nur in besonderen begründeten Ausnahmefällen sollte dies praktiziert werden.
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