Was gilt für Apotheken?
Der Minister wendet sich auch direkt an die Apotheken. Diese sollen im Rahmen ihrer pharmazeutischen Beratung
- therapeutische Alternativen erwägen und
- paracetamolhaltige Arzneimittel nur abgeben, wenn therapeutische Alternativen im individuellen Einzelfall nicht in Frage kommen und
- Paracetamol nur in Mengen abgeben, die für eine akute Behandlung nötig sind.
Diese Vorgaben betreffen nicht nur die Apotheke vor Ort: Sie gelten auch für den Versandhandel mit paracetamolhaltigen Arzneimitteln. Die Regeln sind für OTC-Paracetamol ohnehin recht streng: Ohne Rezept bekommen Patienten in der Apotheke Paracetamol zur oralen Anwendung mit maximal 10 g, also ein Päckchen mit 20 Tabletten à 500 mg. Auch Paracetamol zur rektalen Anwendung ist verschreibungsfrei.
9 Kommentare
Gut, dass es die Apotheke vor Ort noch 18.000 mal gibt
von Christoph Gulde am 24.03.2020 um 15:22 Uhr
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Umschreibung für die Daz
von Conny am 24.03.2020 um 14:17 Uhr
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Was ist los?
von Hummelmann am 24.03.2020 um 13:22 Uhr
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Paracetamol - Engpass
von Dr. Klaus Weber am 24.03.2020 um 13:03 Uhr
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Spahn jetzt auch noch als Pharmadirigent, na dann ....
von Heiko Barz am 24.03.2020 um 12:48 Uhr
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Halloooo...
von Michael Weigand am 24.03.2020 um 11:47 Uhr
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AW: Abgabe Paracetamol
von Dr. Arnulf Diesel am 24.03.2020 um 13:56 Uhr
AW: an Dr. Diesel....
von Michael Weigand am 24.03.2020 um 14:37 Uhr
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