ABDA

Händedesinfektionsmittel aus der Apotheke – eine Übersicht

Stuttgart - 24.03.2020, 10:14 Uhr

Nicht nur, dass sie nicht lieferbar sind, Händedesinfektionsmittel aus der Apotheke sorgten für ziemliche Verwirrung in den letzten Wochen. Die ABDA hat nun eine Übersicht erstellt. (t/Foto: imago images / MaBoSport)

Nicht nur, dass sie nicht lieferbar sind, Händedesinfektionsmittel aus der Apotheke sorgten für ziemliche Verwirrung in den letzten Wochen. Die ABDA hat nun eine Übersicht erstellt. (t/Foto: imago images / MaBoSport)


Arzneimittel oder Biozid – die Herstellung von Händedesinfektionsmitteln hat die Apotheken in den letzten Wochen nicht nur in der Rezeptur auf Trab gehalten, zehrend waren vor allem auch die gesetzlichen Vorgaben, was man offiziell denn nun darf und was nicht. Die ABDA hat für die Apotheken jetzt eine Übersicht „Herstellung von Desinfektionsmitteln für Hände in der Apotheke“ erstellt, welche die wichtigsten Punkte klärt. 

Desinfektionsmittel sind aufgrund des stark erhöhten Bedarfs durch die SARS-CoV-2-Pandemie knapp. Für Verwirrung sorgten in den vergangenen Wochen vor allem Händedesinfektionsmittel, da deren Herstellung in der Apotheke – zumindest von gesetzlicher Seite – sich als nicht ganz so einfach herauskristallisierte. Anfang März kam die erste Erleichterung in Form einer Allgemeinverfügung der hierfür zuständigen Bundesstelle für Chemikalien, die es Apotheken bundesweit ermöglichte, befristet bestimmte isopropanolhaltige Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion herzustellen, es ging dabei um die Versorgung der privaten Haushalte. Ein ergänzender Erlass („Allgemeinverfügung zur Zulassung 2-Propanol-haltiger, 1-Propanol-haltiger und Ethanol-haltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion zur Abgabe an berufsmäßige Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit“) regelt seit Mitte März die Abgabe an berufsmäßige Verwender und die Herstellung durch die chemische Industrie.

ABDA erstelle Übersicht für Handdesinfektionsmittel

Die ABDA hat  nun eine Übersicht erstellt, die nochmals die wichtigsten Punkte klärt, die es bei der Herstellung zu beachten gilt . Hilfreich ist vor allem eine Tabelle, die die zulässigen Rezepturformeln der in Apotheken hergestellten Desinfektionsmittel je nach vorgesehenem Verwender zeigt.


Herstellung als Biozide

Rezepturformel

Endverbraucher

Berufsmäßige Verwendung

WHO-Empfehlung

2-Propanol 99,8 % V/V
Wasserstoffperoxid 3 % (V/V)

Glycerol 98 %

Gereinigtes Wasser

Ja

Ja
2-Propanol-Wasser-Gemisch 70 % (V/V)JaJa
1-Propanol-Wasser-Gemisch 70 % (V/V)NeinJa

WHO-Empfehlung

Ethanol 96 % V/V

Wasserstoffperoxid 3 % (V/V)

Glycerol 98 %

Gereinigtes Wasser

Unter bestimmten Voraussetzungen (s.u.)Ja
Ethanol-Wasser-Gemisch 70 % (V/V)Unter bestimmten Voraussetzungen (s.u.)Ja
Ethanol-Wasser-Gemisch 80 % (V/V)Unter bestimmten Voraussetzungen (s.u.)Unter bestimmten Voraussetzungen (s.u.)


Herstellung als Arzneimittel

Rezepturformel

Endverbraucher

Berufsmäßige Verwendung

Ethanol-Wasser-Gemisch 80 % (V/V) nach Standardzulassung
 
JaJa
Ethanol-Wasser-Gemisch 80 % (V/V) – vergällt – nach StandardzulassungJaJa
2-Propanol-Wasser-Gemische 70 % (V/V) bzw. 80 % (V/V) nach StandardzulassungJaJa

Bestimmten Voraussetzungen Eine der Voraussetzung für die Herstellung der Ethanol-Wasser-Gemische als Biozide für den Endverbraucher ist, dass das Ethanol von einem Unternehmen stammt, das in der sogenannten Artikel 95-Liste der Europäischen Chemikalienagentur gelistet ist, erklärt die ABDA noch. Allerdings wurde diese Bedingung vom Bundesamt für Chemikalien durch die zweite Allgemeinverfügung angesichts der besonderen Gefahr für öffentliche Gesundheit nun ebenfalls gelockert. (Die neue Allgemeinverfügung gilt befristet bis einschließlich 8. September 2020, kann aber auch jederzeit widerrufen werden.)

Apotheker finden die Herstellung von Desinfektionsmitteln für die Hände in der Apotheke im Mitgliederbereich der ABDA unter Informationen zum Coronavirus und Informationen und Materialien für Apotheken.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Sorry aber.....

von Alexander D am 25.03.2020 um 13:39 Uhr

...wir stellen ethanolisches Desinfektionsmittel nach WHO für JEDEN(!!!) her. In 25l Einheiten und dann abfüllen. Wer's jetzt braucht der bekommt es. Schnuppe ob Endverbraucher oder berufsmässig! Endverbraucher machen den Kohl nicht fett (bei 1000l Alkohol). Da bleibt auch noch was für andere (z.B. 700l fürs DRK, 120l für ein Altenheim, Ärzte aus der Umgebung etc...)
Was soll die Einschränkung? Drauf gesch*****.
Sollen wir jetzt zwei verschiedene Mittel machen? Eins reicht. Wir sind froh von den Brennereien in der Umgebung Ethanol zu bekommen!
Mann mann mann.
Wir haben doch viel zu lange gezögert.


» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Sorry aber

von Mark Bana am 26.03.2020 um 0:02 Uhr

Um welche Apotheke handelt es sich den wo Sie Ethanol (Viruzides) Desinfektionsmittel herstellen und haben
Und Haben Sie Das Desinfektionsmittel auch ohne Duftstoffe/Parfüm ?

AW: Sorry aber

von Alexander D am 26.03.2020 um 13:24 Uhr

Duftstoffe / Farbstoffe sind in der Rezeptur nach WHO sowieso nicht drin. Würde die Sache auch unnötig verkomplizieren.
Wir sind zwischen Titisee und Waldshut.
Mehr will ich nicht unbedingt schreiben.
Sollte man aber durch Mr. Google rausfinden.....

Artikel 95-Liste der Europäischen Chemikalienagentur

von Anna Birzele am 25.03.2020 um 1:35 Uhr

Worauf begründet sich diese Passage des Artikels:
“Eine der Voraussetzung für die Herstellung der Ethanol-Wasser-Gemische als Biozide für den Endverbraucher ist, dass das Ethanol von einem Unternehmen stammt, das in der sogenannten Artikel 95-Liste der Europäischen Chemikalienagentur gelistet ist.“

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