Verdacht auf SARS-CoV-2

Rachenabstrich zuhause – wie geht das?

Stuttgart - 10.03.2020, 13:45 Uhr

Wo muss der Abstrich für eine SARS-CoV-2-Probe erfolgen? Der Abstrich muss aus dem hinteren Rachenbereich kommen – nicht vom Gaumen, nicht von der Mundschleimhaut und nicht von der Zunge, betont Professor Drosten. (m / Foto: stanislav_uvarov / stock.adobe.com) 

Wo muss der Abstrich für eine SARS-CoV-2-Probe erfolgen? Der Abstrich muss aus dem hinteren Rachenbereich kommen – nicht vom Gaumen, nicht von der Mundschleimhaut und nicht von der Zunge, betont Professor Drosten. (m / Foto: stanislav_uvarov / stock.adobe.com) 


Jetzige Antikörpertests ersetzen PCR nicht

Kann der Patient seinen Abstrich nicht auch direkt ins Labor schicken? Das ist laut Drosten zwar theoretisch möglich. Allerdings: Die meisten Menschen könnten dies von Zuhause nicht bewerkstelligen, da man spezielles Verpackungsmaterial bräuchte, so Drosten im NDR-Podcast.

Derzeit werden bereits Schnelltests auf Antikörperbasis vermarktet. Dem Ärzteblatt zufolge hält Drosten von diesen „genauso­we­nig wie die KBV“, schreibt das Ärzteblatt. Die KBV erklärt auf ihrer Homepage:


Es gibt derzeit keinen „Schnelltest“, mit dem das Coronavirus zuverlässig nachgewiesen werden kann. Aktuell vermarktete „Schnelltests“ suchen nicht nach Erregern, sondern nach Antikörpern. Antikörper sind bei Virusinfektionen meist frühestens eine Woche nach Erkrankungsbeginn nachweisbar, in der Regel sogar erst nach 14 Tagen. Nach Einschätzung von Experten ist zudem völlig ungeklärt, ob ein positiver Antikörpertest nicht durch eine frühere Infektion mit einem anderen Coronavirus verursacht sein könnte. Daher ersetzt der „Schnelltest“ nicht den Erregernachweis durch einen PCR-Test aus einem Abstrich: Nur der Nachweis von SARS-CoV-2 selbst lässt zuverlässig den Rückschluss zu, dass eine Person zum Zeitpunkt der Untersuchung auch infiziert ist. 




Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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