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Klarstellung des DAV
Apotheke oder Rechenzentrum: Wo der Konnektor steht, spielt keine Rolle
DAV: Bestellung von VSDM-Geräten mit dem E-Health-Update steht nichts mehr entgegen
Auch hat der DAV seine Auffassung bezüglich der Bestellung von Konnektoren in der Apotheke geändert. Bislang hatte er immer abgeraten, die Angebote der Softwarehäuser anzunehmen mit der Begründung, dass es sich lediglich um VSDM-Geräte handele, die Refinanzierungsvereinbarung aber nur E-Health-Konnektoren umfasse. Die Option, durch ein Update zum E-Health-Konnektor, die Förderfähigkeit zu erlangen, sah der DAV im Gegensatz zu den Softwarehäusern anscheinend als nicht gegeben an. Nun schreibt der Verband aber, dass nach dem aktuellen Stand der laufenden Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband auch eine Erstattungsfähigkeit von VSDM-Konnektoren mit Update zum E-Health-Konnektor Gegenstand der Änderungsvereinbarung sein werde. Diese Änderungsvereinbarung zur Refinanzierung der erforderlichen TI-Anbindungsaufwendungen befinde sich in der Schlussabstimmung.
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Achtung: Endabrechnung durch den Dienstleister darf erst nach dem Update erfolgen
Somit stehe einer Bestellung von VSDM-Geräten mit dem E-Health-Update (wie am Markt derzeit mehrfach beworben) insoweit nichts mehr entgegen. Bei der Bestellung solle jedoch darauf geachtet werden, dass die Endabrechnung durch den Dienstleister erst nach dem Update auf den E-Health-Konnektor erfolge.
1 Kommentar
DigitalerApothekerVerband ... Prinzip Netzteile ...
von Christian Timme am 09.03.2020 um 13:21 Uhr
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