Klarstellung des DAV

Apotheke oder Rechenzentrum: Wo der Konnektor steht, spielt keine Rolle

Stuttgart - 09.03.2020, 11:30 Uhr

Laut DAV und GKV-Spitzenverband spielt es für die Refinanzierung keine Rolle, ob der Konnektor wie hier in der Apotheke steht oder im Rechenzentrum. ( t / Foto: Schlebert)

Laut DAV und GKV-Spitzenverband spielt es für die Refinanzierung keine Rolle, ob der Konnektor wie hier in der Apotheke steht oder im Rechenzentrum. ( t / Foto: Schlebert)


DAV: Bestellung von VSDM-Geräten mit dem E-Health-Update steht nichts mehr entgegen

Auch hat der DAV seine Auffassung bezüglich der Bestellung von Konnektoren in der Apotheke geändert. Bislang hatte er immer abgeraten, die Angebote der Softwarehäuser anzunehmen mit der Begründung, dass es sich lediglich um VSDM-Geräte handele, die Refinanzierungsvereinbarung aber nur E-Health-Konnektoren umfasse. Die Option, durch ein Update zum E-Health-Konnektor, die Förderfähigkeit zu erlangen, sah der DAV im Gegensatz zu den Softwarehäusern anscheinend als nicht gegeben an. Nun schreibt der Verband aber, dass nach dem aktuellen Stand der laufenden Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband auch eine Erstattungsfähigkeit von VSDM-Konnektoren mit Update zum E-Health-Konnektor Gegenstand der Änderungsvereinbarung sein werde. Diese Änderungsvereinbarung zur Refinanzierung der erforderlichen TI-Anbindungsaufwendungen befinde sich in der Schlussabstimmung.

Mehr zum Thema

Achtung: Endabrechnung durch den Dienstleister darf erst nach dem Update erfolgen

Somit stehe einer Bestellung von VSDM-Geräten mit dem E-Health-Update (wie am Markt derzeit mehrfach beworben) insoweit nichts mehr entgegen. Bei der Bestellung solle jedoch darauf geachtet werden, dass die Endabrechnung durch den Dienstleister erst nach dem Update auf den E-Health-Konnektor erfolge. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Klarstellung des DAV zur Refinanzierung von Konnektoren

Wo sie stehen, ist egal

Softwarehaus wehrt sich gegen einstweilige Verfügung

Red Medical-TI plus Pharmatechnik-WaWi: Keine Schnittstelle, kein E-Rezept

Telematik-Infrastruktur: Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband treffen Vereinbarung über Refinanzierung der Ausrüstung

3000 Euro für die Basisausstattung

Diskussion um Förderfähigkeit

TI-Hardware: Jetzt zuschlagen oder abwarten?

Anbieter verbindet Apotheke mit der TI über sein Rechenzentrum

Es geht auch ganz ohne Konnektor

1 Kommentar

DigitalerApothekerVerband ... Prinzip Netzteile ...

von Christian Timme am 09.03.2020 um 13:21 Uhr

Die Digitalisierung hat auch im Jahr 2020 noch ihre Tücken ... jetzt denkt der DAV bei "Steckdosen" sogar schon dezentral ...


» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.